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Wieviele Flüchtlinge kann Europa aufnehmen?

Den Spruch habe ich schon mal gehört. Wenn ich mich nicht komplett irre war die Person, die Frau Merkel. Sorry. So eine kleine Weisheit von mir: Politiker sind Lügner und Betrüger. Und wenn sie kleinen Kindern keine Bonbon schenken klauen sie in ihre Schokolade. Und mit dem momentanen Prinzip unserer Regierung das Problem auszusitzen werden wir es nicht schaffen. Es sei denn der totale Zusammenbruch des Europäischen raum ist das Ziel. Das schaffen wir ganz sicher nach Momentanen Stand der Dinge.

Du schaffst das schon...
 
Den Spruch habe ich schon mal gehört. Wenn ich mich nicht komplett irre war die Person, die Frau Merkel. Sorry. So eine kleine Weisheit von mir: Politiker sind Lügner und Betrüger. Und wenn sie kleinen Kindern keine Bonbon schenken klauen sie in ihre Schokolade. Und mit dem momentanen Prinzip unserer Regierung das Problem auszusitzen werden wir es nicht schaffen. Es sei denn der totale Zusammenbruch des Europäischen raum ist das Ziel. Das schaffen wir ganz sicher nach Momentanen Stand der Dinge.

mach dir mal keine Gedanken

die Griechen schaffen das....
 
Ich will bestimmt nicht als Panikmacher dastehen. Aber ich sehe bei den momentanen Flüchtlingswachstum keine positiven Chancen für uns. Ganz im Gegenteil. Ich will das mal an einem Fall durchspielen. Ich komme aus Hamburg. Nach offiziellen Angaben befinden sich momentan irgendetwas zwischen 60-80000 Flüchtlinge in unserer Stadt. Der größte teil ist in Aufnahmestellen untergebracht. Gehen wir mal davon aus das circa 50000 einen Anspruch auf Asyl haben. Dann müsste Hamburg in den nächsten ein bis zwei Jahren so knappe 30-40000 Wohnungen bauen oder bereitstellen. Im letzten Jahr hat Hamburg ein Sozialprogramm für 6000 Wohnungen unter sehr großen Anstrengungen in die Wege geleitet um die die Wohnung Situation hier zu entspannen. Man sieht hier schon sehr deutlich das Problem. Selbst wenn ich Billig bauen zulasse ist das auf normalen Wege nicht zu schaffen. Also muss die Stadt neue Einnahmequellen erschließen. So auf Schlag fällt mir da die Erhöhung der Grundsteuern bei Eigentum ein. Oder die Erhöhung des Wasser Geldes für alle. Selbst wenn das Problem irgendwann mal zu lösen wäre was ich nicht glaube gehen die Probleme weiter. Jeder bestätigte Flüchtling hat Anspruch auf Hartz 4 und Wohngeld. Das sind geschätzte Kosten von circa 500 Millionen Euro nur für Hamburg pro Jahr. Selbst wenn der Bund weiterhin die 600 Euro pro Monat auch für bestätige Asylbewerber bezahlen würde bliebe allein Hamburg auf knapp 250 Millionen Euro im Jahr sitzen für die irgendjemand aufkommen muss. Und dass wenigstens für die nächsten 7 Jahre. Denn dass hat man sogar offiziell bestätigt das ein Flüchtling nach circa 7 Jahren bei erfolgreicher Integration Geld in die Kassen spült. Und natürlich habe auch ich Existenzängste. Ich arbeite im Monat knapp 300 Stunden um mir und meiner Familie ein einigermaßen schönes Leben zu verschaffen. Und ich habe echt keine Lust 350 oder 400 Stunden( Wenn überhaupt möglich) zu arbeiten um damit fremde Menschen zu unterhalten.


Das ist genau das Problem: Jeder denkt reflexartig nur an Steuer- und Abgabenerhöhung. Das ist nicht besonders intelligent. Du bist da aber in bester Gesellschaft. Egal, worum es geht - ohne viel nach zu denken kommt zuerst die Forderung nach mehr Geld. Haben wollen... Sei es in Griechenland oder bei den Kommunalpolitikern. Ist es wirklich in Stein gemeißelt, dass jeder Flüchtling automatisch und dauerhaft Anspruch auf Harz 4 und Wohngeld haben muss? Gesetze kann man auch ändern. Viele Länder haben deshalb die Genfer Flüchtlingskonvention mit Vorbehalt ratifiziert.
Es gilt:
Artikel 42 Vorbehalte 1. Im Zeitpunkt der Unterzeichnung,der Ratifikation oder des Beitritts kann jeder Staat zu den Artikelndes Abkommens, mit Ausnahme der Artikel 1, 3, 4, 16 (1),33, 36 bis 46 einschließlich, Vorbehalte machen.

Für Österreich gilt aktuell (Deutschland weiß ich nicht genau):
Die Republik Österreich hat die Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtling am 1. November 1954mit Vorbehalten zu Art. 17 Z 1 und 2, Art. 22 Z 1, Art. 23 und Art. 25 Z 2 und 3 ratifiziert.Nach einer Überprüfung der anlässlich der Ratifikation angebrachten Vorbehalte hat die RepublikÖsterreich entschieden, gemäß Art. 42 Z 2 der Konvention ihre Vorbehalte zu Art. 17 Z 2, Art. 22 Z 1und Art. 23 zurückzuziehen.Weiters zieht die Republik Österreich ihren Vorbehalt zu Art. 25 Z 2 und 3 teilweise zurück, sodass derösterreichische Vorbehalt nun wie folgt lautet:„Die Ratifikation erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Republik Österreich die in Art. 17 Z 1 enthaltenenBestimmungen für sich nicht als bindende Verpflichtung, sondern nur als Empfehlung anerkennt, unddass Art. 25 Z 2 und 3 österreichische Behörden nicht dazu verpflichtet, Dokumente oderBescheinigungen anstelle der Behörden ausländischer Staaten auszustellen oder unter ihrer Aufsichtausstellen zu lassen, wenn die notwendigen Aufzeichnungen für die Ausstellung solcher Dokumente oderBescheinigungen nicht in Österreich vorhanden sind.“

Ich denke, gerade um Hamburg muss man sich keine Sorgen machen. Wurde doch erst vorgestern folgender Antrag gestellt:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/3506 21. Wahlperiode 01.03.16

Antrag der Abgeordneten Arno Münster, Kazim Abaci, Martina Friederichs, Danial Ilkhanipour, Doris Müller, Sören Schumacher, Urs Tabbert, Juliane Timmermann, Ekkehard Wysocki (SPD) und Fraktion
und der Abgeordneten Antje Möller, Christiane Blömeke, Phyliss Demirel, Mareike Engels, Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion zu Drs. 21/3305

Betr.: Kosten für die Unterbringung – Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden bereits jetzt an den Kosten beteiligt

Nach bestehender Rechtslage müssen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ihr Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, aufbrauchen, bevor sie Leistungen beziehen können. Es besteht lediglich ein kleiner Vermögensfreibetrag in Höhe von 200 Euro pro Person für notwendige Anschaffungen wie beispielsweise Wintermäntel, Wäsche, Schuhe. Ähnliche Regelungen gelten auch für Hartz-IV-Empfänger, wenn auch mit höherer Freigrenze. Wohnen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in einer Erstaufnahmeeinrichtung, haben sie die Kosten für ihre Unterbringung zu erstatten, also im Nachhinein zu begleichen, wenn sie über Vermögen verfügen. Der Grundsatz, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ihr Einkommen und Vermögen erst aufbrauchen müssen, bevor sie Leistungen in Anspruch nehmen können, ist in § 7 AsylbLG geregelt und nicht neu. Die Regelungen stammen aus den 1990er-Jahren. Die Einzelheiten und Ausnahmen hierzu ergeben sich aus der Fachanweisung zum AsylbLG (Teil B.II.4) sowie der Arbeitshilfe zum AsylbLG (Nummer VII). Da es sich um bundesgesetzliche Vorschriften handelt, gelten sie in allen Bundesländern, nur die Durchsetzung erfolgt teilweise etwas unterschiedlich.

In den meisten Bundesländern müssen Flüchtlinge zu Beginn des Asylverfahrens einen Fragebogen ausfüllen, der die Vermögensverhältnisse abfragt und die Antragsteller auf die Konsequenzen einer wahrheitswidrigen Beantwortung hinweist, so auch in Hamburg. Durchsuchungen werden von den meisten Bundesländern grundsätzlich nicht durchgeführt. In Bayern und Baden-Württemberg soll es in Einzelfällen zu Durchsuchungen kommen. Dass ein Bundesland Durchsuchungen auf Wertsachen und Geld regelhaft zu Beginn eines Asylverfahrens vorsieht, ist den Antragstellerinnen und Antragstellern jedoch nicht bekannt. Allerdings haben gerade die beiden oben genannten Bundesländer den Freibetrag, der den Flüchtlingen bleiben soll, deutlich angehoben, und zwar auf 750 Euro (Bayern) und 350 Euro (Baden-Württemberg). Durchsuchungen werden allgemein als nicht zielführend eingeschätzt und deshalb auch in Hamburg nicht durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge überhaupt so viel Geld bei sich hat, dass es eingezogen und für die Unterbringungskosten verwendet werden könnte. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass – selbst wenn Flüchtlinge über Vermögen verfügen sollten – dieses in größeren Mengen als Bargeld oder Wertgegenstände am Körper oder in Taschen mitgeführt und bei Durchsuchungen aufgespürt werden könnte. Nach Ansicht der Antragstellerinnen und Antragsteller handelt es sich bei der Forderung nach Einführung von systematischen Durchsuchungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf Wertsachen und Bargeld um eine rein populistische Forderung, die nicht zielführend sein würde und daher abzulehnen ist.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, an dem bisherigen und in den meisten Bundesländern praktizierten Verfahren festzuhalten, wonach Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu Beginn ihres Asylverfahrens schriftlich zur Beantwortung der Frage nach ihren Vermögensverhältnissen aufgefordert werden.
 
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