Einigung über Strommarktreform
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen künftig besser vor ausufernden Strompreisen geschützt werden. Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments einigten sich heute früh in Straßburg auf eine Reform des europäischen Strommarkts. Neben stabileren Preisen soll mit den Neuerungen der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Der Kompromiss muss vom EU-Parlament und den Ländern noch formell bestätigt werden.
Basis für die Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Frühjahr. Dieser sieht vor, Privatleuten ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen zu geben.
Anreize für Erzeugung von „sauberen“ Strom
Ein Kernelement der Reformvorschläge sind nach Willen der Mitgliedsstaaten neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs).
Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen. Gelten sollte dies nach Willen der Kommission für Investitionen in erneuerbare Energien und in Kernkraft. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden.
Grundsätzlich wird der Strommarkt in der EU auch weiter nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip funktionieren. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken.
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen künftig besser vor ausufernden Strompreisen geschützt werden. Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments einigten sich heute früh in Straßburg auf eine Reform des europäischen Strommarkts. Neben stabileren Preisen soll mit den Neuerungen der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Der Kompromiss muss vom EU-Parlament und den Ländern noch formell bestätigt werden.
Basis für die Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Frühjahr. Dieser sieht vor, Privatleuten ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen zu geben.
Anreize für Erzeugung von „sauberen“ Strom
Ein Kernelement der Reformvorschläge sind nach Willen der Mitgliedsstaaten neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs).
Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen. Gelten sollte dies nach Willen der Kommission für Investitionen in erneuerbare Energien und in Kernkraft. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden.
Grundsätzlich wird der Strommarkt in der EU auch weiter nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip funktionieren. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken.