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Ich sehe einen Unterschied zwischen dem, was laut Gericht legal ist, und dem, was richtig ist.
Ein Richter mag beschließen, dass diese Parole aufgrund ihres historischen Charakters trotz ihrer Aneigung durch die Ustascha legal bleibt, aber dennoch ist es unter jedem anderen Gesichtspunkt daneben, eine Parole zu verwenden, die sich die Ustascha angeignet hatten.
Ich hoffe, das BF-Team richtet sich in dieser Frage eher nach dem gesunden Menschenverstand als nach der Entscheidung eines kroatischen Richters...
Nur weil es Leute wie du ausschliesslich mit Ustaschas verbinden ist es noch lange kein Beweiss für seine Unzumutbarkeit.
Unwissenheit schützt vor "Sprüchen" nicht ^^
"Za dom spremni" hat in Kroatien Kontinuität und wurde NICHT ERST DURCH Ustascha ins leben gerufen wie z.B. das "Sieg Heil" in Deutschland von den Nazis.
Zweitens wurde der Ruf durch die Ustascha entfremdet mit dem Ausspruch
"Za dom i poglavnika spremni" was das Argument eines Verbotes nochmals wiederlegt.