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Zwei Serbinnen aus der Schweiz ausweisen

Es gibt LEIDER genügend Leute, die das machen.

Lies das hier mal durch.

Kein Visum für kranken Kosovaren / Schweiz / SF Tagesschau

Man gewährt einem 14. jährigen Kind aus dem Kosova kein Visum für eine Behandlung in einem Schweizer Spital.

Da kam mir echt die Wut auf, las ich das gelesen habe.

echt voll daneben! aber im kanton aargau leben halt nur bauern, da wunderts mich ehrlich gesagt nicht, dass die sich nen dreck um nen kranken ausländer scheren...
 
Von dir erwartet man ja auch nicht, dass du Menschen in Not helfen würst, aber von der Schweiz die für ihre humanitäre Tradition bekannt ist, eben nicht...

abgesehen davon, dass das IKRK n schweizer gegründet hat, weiss ich nix von so ner tradition... ich glaub eher, dass das n versuch ist, davon abzuleneken, dass wir deutsche goldzähne horten.
 
Also 14 Jahre ist schon ne lange zeit. Ich mein das hört man ständig dass man Leute ausweist nach einer ewig langen Zeit, nachdem sich diese Leute in dem Land ein Leben aufgebaut haben. Ich bin dafür entweder gleich strikt klarmachen wie lange genau sie in der Schweiz bleiben dürfen, oder garnichtmehr abschieben wenn nicht gleich klarist wie lang sie bleiben können. Ich mein 14 Jahre in der Schweiz behalten und dann einfach abschieben, das ist schon eine Frechheit.
 
Also 14 Jahre ist schon ne lange zeit. Ich mein das hört man ständig dass man Leute ausweist nach einer ewig langen Zeit, nachdem sich diese Leute in den Land ein Leben aufgebaut haben. Ich bin dafür entweder gleich strikt klarmachen wie lange genau sie in der Schweiz bleiben dürfen und dann auch wirklich abschieben oder garnicht, aber ich mein 14 Jahre in der Schweiz behalten und dann einfach abschieben, das ist schon eine Frechheit.

Man hat Sie nicht einfach so 14 Jahre in der Schweiz behalten! So lange waren Sie wohl auch nicht ganz da, sind ja erst 14.

Die Mutter ist nach Ablehnung des Asylantrages erst eine Scheinhochzeit eingegangen und hat sich dann scheiden lassen.

Das heisst es war von vorne rein klar das die Schweiz Sie nicht haben will
 
09. Juli 2008, 23:12 – Von Daniel Suter Warum Familie Comagic gehen muss

Im Internet ist nachzulesen, warum der Zürcher Regierungsrat Olivera Comagic und ihre beiden 14-jährigen Zwillingstöchter nach Serbien ausweisen will. Gegen die Ausweisung wehrt sich in Zürich-Enge ein Schülerkomitee.
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Sabina Bobst Die Familie Comagic an einem Solidaritätsfest in Zürich.



Eine Petition mit rund 2000 Unterschriften hat ein Schülerkomitee aus dem Zürcher Quartier Enge am Montag im Rathaus der Kantonsratspräsidentin abgegeben. Die Jungen aus dem Schulhaus Lavater fordern ein Bleiberecht für ihre Mitschülerinnen Aleksandra und Tijana Comagic. Der Regierungsrat hatte zweimal entschieden, dass Olivera Comagic und ihre beiden 14-jährigen Zwillingstöchter in ihr Herkunftsland Serbien zurückkehren müssen. Und es sieht nicht so aus, als ob Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) sich von der Petition erweichen lässt.
Die Argumente des Regierungsrats sind in einer kantonalen Internetdatenbank nachzulesen. Dort stehen, nur oberflächlich anonymisiert, die Regierungsratsbeschlüsse vom 23. August 2006 und 7. Mai 2008.
Die wesentlichen Argumente enthält der erste Beschluss von 2006. Die Eltern Comagic stellten 1995 nach ihrer Ankunft aus Serbien ein Asylgesuch, das 2000 rechtskräftig abgelehnt wurde. Während der behördlichen Frist zur Ausreise liess sich das Paar scheiden. Beide heirateten im Juni 2001 einen schweizerischen Partner. Dennoch lebte Vater Comagic weiterhin in der gleichen Wohnung wie seine Exfrau. Hier wurde er auch im August 2002 verhaftet, wegen eines Delikts, das ihm eine Gefängnisstrafe eintrug. Nach der Strafverbüssung wurde er ausgeschafft.

Der Regierungsrat wirft Olivera Comagic zwar nicht vor, eine Scheinehe eingegangen zu sein. Aber er schreibt, «dass die Ehe (. . .) schon kurze Zeit nach der Heirat nur noch formell aufrechterhalten wurde und als inhaltslos geworden anzusehen ist». Unbestrittene Tatsache ist, dass diese zweite Ehe nach gut drei Jahren nur noch auf dem Papier bestand. Deshalb betrachtet es der Regierungsrat als rechtsmissbräuchlich, wenn Frau Comagic sich für eine Erneuerung ihrer Aufenthaltsbewilligung auf diese Ehe berufe.
Die beiden Töchter leben seit gut 13 Jahren in Zürich. Der Regierungsrat anerkennt, dass eine Rückkehr nach Serbien für sie «mit gewissen Schwierigkeiten verbunden» ist: «Indessen ist zu berücksichtigen, dass ihre Eltern seit elf Jahren mit allen Mitteln versuchen, in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht zu erlangen», heisst es im Beschluss von 2006.
Die Kinder büssen demnach für ihre Eltern. Im Mai 2008 lehnte der Regierungsrat eine Wiedererwägung ab, weil es keine «neuen erheblichen Tatsachen» gebe. Auch den Vorwurf, das Kindeswohl nicht berücksichtigt zu haben, weist die Regierung vehement zurück. Ihr zweiter Entscheid mündet in einen Umkehrschluss: «Wird schliesslich berücksichtigt, dass zahllose Eltern auf freiwilliger Basis ihren Kindern durch späten Familiennachzug in die Schweiz oder durch Verlegung des Familienwohnsitzes ins Ausland Ähnliches zumuten, ohne sich dadurch dem Vorwurf auszusetzen, sie missachteten dadurch das Kindeswohl, kann vorliegend von einer unzumutbaren Härte der behördlich angeordneten Wegweisung keine Rede sein.» – Im Fall Comagic sollen die Kinder nun allerdings nicht auf «freiwilliger Basis» nach Serbien zurückkehren.



tagesanzeiger.ch
 
Also wie ihr euch sicher denken könnt bin ich erstmal strikt dafür, diese beiden Cetnicas auszuweisen. Um aber Gnade vor Recht ergehen zu lassen, könnte man sich vorher noch einmal anschauen, ob es sich um veliki Hackfressen oder Schönheiten handelt und dementsprechend eine befristete Aufenthaltsgehmigung mit diversen Auflagen erteilen oder nicht.

Sozialschmarotzer und schmierige Parasiten können wir in West- und Mitteleuropa nämlich nicht brauchen.



DAS ist ein echt guter und vorallem RICHTIGER spruch!!!

Nur frag ich mich was du dann hier zu suchen hast???
 
Für die Kinder tut es mir sehr leid. Sie können am wenigsten dazu. Seit 13 Jahren im Ausland gelebt, im Asylverfahren darf man eh nicht ausreisen, also dürften sie ihre Heimat garnicht kennen. Wohl möglich die Sprache noch nicht mal richtig sprechen / schreiben. Ihr Lebensmittelpunkt ist die Schweiz, ihre ganzen sozialen Kontakte sind in der Schweiz. Man könnte sagen, dass sie in Serbien "Fremde im eigenen Land" sind.

In der Schweiz gab es doch auch so einen Skandal mit einerm albanischen Mädchen aus dem Kosovo ? Ist garnicht so lange her. Die sollte auch ausgewiesen werden mit ihrer Familie, konnte am Ende doch bleiben. Oder war dieser Fall in Österreich ?! Das ist auch erst ein paar Monate her. :confused:
 
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