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Abtreibung von Gottes Gnaden

Im Gegensatz zu dir liefere ich auf Bambis Wunsch natürlich eine Quelle. Einfach irgendwelche Behauptungen aufzustellen liegt dir eher als mir, also nochmal: Beim Thema bleiben oder Abflug
ich muss die Göre in Schutz nehmen....generell hinterlegt man eine Aussage mit Quelle.....und dann noch der Wortlaut....oder Abflug....klingt wie ein Diktat(or)
 
Im Gegensatz zu dir liefere ich auf Bambis Wunsch natürlich eine Quelle.
Einfach irgendwelche Behauptungen aufzustellen liegt dir eher als mir, also nochmal: Beim Thema bleiben oder Abflug

unter dem gesichtspunkt, dass persönliche Berufserfahrung für dich im klinischen Alltag nix zählt ;-)

aber was die quellen betrifft- ich bin DIR bestimmt keine rechenschaft schuldig, radim svoj posao i znam sta se desava. ovo je ipak samo FORUM, alo!

und jetzt, zurück zum Thema.
 
ich muss die Göre in Schutz nehmen....generell hinterlegt man eine Aussage mit Quelle.....und dann noch der Wortlaut....oder Abflug....klingt wie ein Diktat(or)
Nein, nicht generell, denn meine Konversation war mit Bambi und nicht mit der Tante. Warum? Weil Sie eben Aussagen trifft, sei es politisch oder medizinisch die purer Müll sind, aber auf Nachfrage keine Quellen zur Verfügung stellt. Aber Danke für deine Stellungnahme :)
Und jetzt zum Thema sonst gibts Diktator die 2. auch für dich :lol:


Und wenn ich schon dabei bin.....Bambi kann es ja später lesen...


Hier mal zur These die meisten Abtreibungen finden in der Ehe statt:

abtreibung_dia-familienstand.jpg


Wie wir sehen ca. 60/40, also mehr Abtreibungen bei ledigen Frauen.



Und zu den Abtreibungszahlen generell.....und der mutmaßlichen dunkelziffer

Der Bericht "Weniger Abtreibungen in Deutschland" (F.A.Z. vom 15. März) erweckt den Eindruck, die Abtreibungsstatistik in Deutschland sei seit der Novellierung des Parapgraphen 218 des Strafgesetzbuches im August 1995 und der damit einhergehenden Neuregelung des Meldeverfahrens exakt und zuverlässig. Dies trifft nicht zu. Die Abtreibungsstatistik ist leider auch heute überaus lückenhaft. Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21. August 1995 legte in Paragraph 18 Absatz 3 fest, daß dem statistischen Bundesamt durch die Landesärztekammern die Anschriften von jenen Ärzten zu schicken sind, in deren Einrichtungen "nach ihren Kenntnissen" Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen worden sind oder vorgenommen werden sollen. Die gleiche Mitteilungspflicht wurde den zuständigen Gesundheitsbehörden im Hinblick auf die einschlägigen Krankenhäuser auferlegt. Auf der Grundlage dieser Anschriftenlisten läßt das Statistische Bundesamt den Ärzten und Krankenhäusern dann seinen Erhebungsbogen zukommen. Aber es gibt in den Bundesländern kein einheitliches Verfahren bei der Meldung der Anschriften an das Statistische Bundesamt, das die Meldepraxis aus den einzelnen Bundesländern deshalb sehr unterschiedlich bewertet.
Das statistische Bundesamt warnte deshalb auch von 1996 bis 2000 jedes Jahr wieder davor, seine Zahlen als zuverlässig anzusehen. Häufig lägen bei den Landesärztekammern keine oder nur unzureichende Erkenntnisse vor. Eine Vorbefragung von ambulant niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen ausgewählter Bundesländer zur Klärung des Kreises der Auskunftspflichtigen durch das Statistische Bundesamt führte ebenfalls nicht zur sicheren Abgrenzung, da die Wahrhaftigkeit der Antwort nicht überprüfbar ist. Auch Antwortverweigerungen waren zu verzeichnen. So ist nicht auszuschließen, daß ambulante Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, weder den Landesärztekammern noch dem Statistischen Bundesamt bekannt sind. Außerdem sind in den Zahlen der Schwangerschaftsabbruchstatistik die unter einer anderen Diagnose abgerechneten und die im Ausland vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche nicht enthalten.
Seit 2001 fehlen diese Warnungen, obwohl sich weder die Rechtsgrundlage der Abtreibungsstatistik noch die Meldeverfahren geändert haben. Eine Begründung für diese Änderung wurde nicht gegeben. Dies zwingt zu dem Schluß, daß die Bundesregierung dem Statistischen Bundesamt eine Anweisung gab, diese Warnungen zu eliminieren, weil sie es für inopportun hielt, der eigenen Statistik mit derartiger Skepsis zu begegnen. Die für die Abtreibungsstatistik zuständige Referatsleiterin schied aus dem Amt. Plötzlich erklärt das Statistische Bundesamt, es sei ihm möglich, die Einhaltung der Auskunftspflicht zu kontrollieren. Da sich an den Bedingungen der Datenerhebung nichts geändert hat, kann diese Zuversicht nur als Irreführung bezeichnet werden. Ein Meldedefizit von rund 55 Prozent läßt sich beispielsweise für 1996 bei den Abtreibungen nach medizinischer und kriminologischer Indikation nachweisen.
Während das Statistische Bundesamt 4874 Abtreibungen verzeichnete, wurden allein bei den gesetzlichen Krankenkassen, die diese Abtreibungen bis 1997 zu zahlen verpflichtet waren, 7530 Fälle abgerechnet. Nimmt man dieses Meldedefizit auch für die Abtreibungen nach der Beratungsregelung an, kommt man schon auf rund 200.000 Abtreibungen jährlich, die dann noch um die unter anderen Ziffern der ärztlichen Gebührenordnung abgerechneten, um die von Privatkassen bezahlten, um die nach wie vor im Ausland vorgenommenen, um die Mehrlingsreduktionen nach In-vitro- Fertilisation und um die heimlichen Abtreibungen ergänzt werden müssen. Daß auch letztere nach der „Freigabe“ der Abtreibung 1976 noch in erheblichem Maße vorkommen, zeigte der Fall des Memminger Arztes Horst Theißen in den achtziger Jahren. Zählt man alle diese Abtreibungen zusammen, kommt man nicht umhin, auch nach einer restriktiven Schätzung die Zahl der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten jährlichen Abtreibungen zu verdoppeln.
(Professor Dr. Manfred Spieker, Universität Osnabrück)



Und noch eine interessante Statistik.....

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Diese ewigen Diskussionen sind sinnlos. Das Gesetzt erlaubt den Schwangerschaftsabbruch bis zu einer bestimmten Zeit, basta. Es ist der Grundstein für die Befreiung von patriachaler, traditioneller und religiöser Fremdbestimmung der Frau.
 
Nein, nicht generell, denn meine Konversation war mit Bambi und nicht mit der Tante. Warum? Weil Sie eben Aussagen trifft, sei es politisch oder medizinisch die purer Müll sind, aber auf Nachfrage keine Quellen zur Verfügung stellt.

:lol:

da hab ich sogar ungefragt ne quelle gepostet. der umstand, dass du scheinbar kein Englisch kannst, is ja wohl nicht mein Problem. ;-)

soda, bin raus aus dem thread, du geh weiterhin mit scheuklappen durchs leben. ;-)
 
Diese ewigen Diskussionen sind sinnlos. Das Gesetzt erlaubt den Schwangerschaftsabbruch bis zu einer bestimmten Zeit, basta. Es ist der Grundstein für die Befreiung von patriachaler, traditioneller und religiöser Fremdbestimmung der Frau.

Nur weil es das Gesetz "erlaubt" muss es ja nicht richtig sein....

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Nur weil es das Gesetz "erlaubt" muss es ja nicht richtig sein....

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Es ist ja auch keine Frage von richtig oder falsch sondern wer alles gerne bestimmen will über die Gebärmutter einer Frau. Ich bin auch nicht für Abtreibung, aber für mich ist die letzte Instanz die das entscheidet immer noch die Schwangere und höchstens noch ihr Partner.
 
Diese ewigen Diskussionen sind sinnlos. Das Gesetzt erlaubt den Schwangerschaftsabbruch bis zu einer bestimmten Zeit, basta. Es ist der Grundstein für die Befreiung von patriachaler, traditioneller und religiöser Fremdbestimmung der Frau.

Ja und nein, ich kann aufgrund bestimmter Gründe eine Abtreibung nachvollziehen und ich als Mann kann sowieso darüber leicht reden, weil ich nicht davon direkt betroffen bin, selbst wenn ich der Vater des jeweiligen Kindes wäre und trotzdem habe ich ein Problem damit man es gibt auch viele Frauen die dementsprechend nicht auf Verhütung achten und dann dementsprechend kaltherzig handeln.
 
Diese ewigen Diskussionen sind sinnlos. Das Gesetzt erlaubt den Schwangerschaftsabbruch bis zu einer bestimmten Zeit, basta. Es ist der Grundstein für die Befreiung von patriachaler, traditioneller und religiöser Fremdbestimmung der Frau.

Wie sieht es wirtschaftlich aus?
Geht das über die Krankenkasse aus oder muss man selber blechen?
 
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