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Albaner erschossen

einem flüchtigen in den rücken zu schiessen ist alles andere nur keine notwehr.

Für diese Diskussion, ob es Notwehr war oder nicht hast du dich selbst disqualifiziert (zumal es das Gericht genau klären wird) :


und was wenn der alte überfallene Mann auch Landsmann wäre? Und schon bricht dein bescheuerter "Standpunkt" zusammen ...

in dem fall wären mir täter und opfer gleichgültig.
 
ich will mich für den fall erst gar nicht qualifizieren, für mich ist der rentner ein dreckiger mörder.

937202-facepalm_implied_super.jpg

:rolleyes:
 
für mich persönlich ist der alte ein dreckiger mörder, vor dem gesetz aber muss er sich wegen totschlag verantworten.

Was hätte er tun sollen? Warten bis er totgeschlagen wird?

So traurig wie das Ende auch ist, wären bei mir ein paar maskierte eingebrochen und hätten mein Leben und das meiner Familie bedroht, hätte ich ebenso gehandelt.

Mehr als Notwehr wird da nicht bei rumkommen
 
Spielt jetzt keine Rolle, was er war....
Es tut mir leid für die Hinterbliebenen aber das war selbstverschulden...
 
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