WasDas eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Das BVerG hat gesagt, dass die Bundesregierung dafür sorgen muss, dass die Ziele des Pariser Abkomnens auch erreicht werden können.
Das Gericht hat ja nicht das Abkommen unterzeichnet, sondern die Regierung, evtl mit Zustimmung des Parlaments.
Eine Begründung für das Urteil war: wenn die wissenschaftlichen Grundlagen des Pariser Abkomnens glaubwürdig sind (und ich glaube sie haben sogar geprüfte ob das nachvollziehbar ist?), dann durfen Parlament und Regierung den Aufwand für die Erreichung der Ziele nicht allein auf kommende Generationen abwälzen. Jede Generation müsse dazu ihren Beitrag leisten.
Das sagt aber nichts darüber aus, wie das zu geschehen hat. Und schon gar nicht ist das eine Einladung, die Verfassung ausser Kraft zu setzen mit einem Ministerium, das sich über diese hinwegsetzen soll..
Das Thema ist auch Einschränkung der Grundrechte, dein Beitrag allerdings passt zu garnichts
...
In Österreich sind die meisten Impfungen auch "gratis", vor allem für Kinder bis zum 15. Lebensjahr, danach muss man zahlen. In bestimmten Fällen kann man auch den Kostenersatz für eine Impfung beantragen.Dann ist das in Österreich anders geregelt. Ich bin gegen allen möglichen "Schmarrn " geimpft und hab noch keinen Cent dafür bezahlt.
Doch es ist anders in Deutschland.In Österreich sind die meisten Impfungen auch "gratis", vor allem für Kinder bis zum 15. Lebensjahr, danach muss man zahlen. In bestimmten Fällen kann man auch den Kostenersatz für eine Impfung beantragen.
Impfpreise den Impfstellen des Gesundheitsdienstes (MA 15)
Aktuelle Preise für Impfungen in den Impfstellen des des Gesundheitsdienstes mit Stand 1. März 2021, Informationen zu Impfhonorar und Bezahlmöglichkeiten in den Impfstellenwww.wien.gv.at
Dürfte in Deutschland nicht viel anders sein.
Ob uns das gefällt oder nicht: Es MUSS alles den Klimaschutzzielen untergeordnet werden!Die Verfassung hat sich unter absurden Bedingungen potentiell selbst außer Kraft gesetzt weil faktisch alles irgendwelchen Klimaschutzzielen untergeordnet werden kann, sogar Hundehaltung wer wie was machen wird steht natürlich völlig in den Sternen, aber es birgt eine potentielle Gefahr mit juristischem Segen von ganz oben.
Das ist natürlich äußerst fahrlässig und Teil des Problems das ich meine: die Grünen sind teils selbst Extremisten, umgeben von Scharen von noch schlimmeren Extremisten die fachlich völlig inkompetent, dafür ideologisch umso stärker ausgerichtet sind, wer sich solchen Gurken ausliefert ist verloren.Ob uns das gefällt oder nicht: Es MUSS alles den Klimaschutzzielen untergeordnet werden!
Unsere Generation war und ist es, welche die Klimaveränderung durch unseren Raubbau an der Erde erst ausgelöst haben. Unsere Generation muss es auch sein, die das auch wieder reparieren muss. Ob wir das überhaupt schaffen, werden uns unsere Kinder und Enkelkinder schon noch rechtzeitig um die Ohren schmkieren.
Stimmt.Das ist natürlich äußerst fahrlässig und Teil des Problems das ich meine: die Grünen sind teils selbst Extremisten, umgeben von Scharen von noch schlimmeren Extremisten die fachlich völlig inkompetent, dafür ideologisch umso stärker ausgerichtet sind, wer sich solchen Gurken ausliefert ist verloren.
Hier wird aber suggeriert dass einer 800 Gäste angesteckt haben könnte, was natürlich nicht der Fall ist, erst recht nicht unter Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln. Es ist nicht von der Hand zu weisen: alleine durch die unterschiedlichen Reaktionen der Staaten (in D sogar Unterschiede zwischen den Bundesländern) auf Corona sieht man welch hoher Unsicherheitsfaktor herrschte. Je höher die Unsicherheit desto legitimer ist es Maßnahmen zu hinterfragen.Einschränkung der Grundrechte, soll von mir aus auch das Thema sein. Jetzt gab es einen Fall in Kärnten wo ein hochinfektiöser Corona-Kranker sich sein Grundrecht auf Freiheit genommen hat und dabei aber das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von 800 Personen missachtet hat.
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden."
"Artikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich."
Also diese Person hat einfach beschlossen die Grundrechte von 800 anderen Personen zu verletzen.
"800 Gäste und Teilnehmer aus dem ganzen Bezirk St. Veit sollen nach einem Fest in Hörzendorf ihren Gesundheitszustand beobachten und gegebenenfalls testen gehen."
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen