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Den Haag spricht Kroatien und Serbien vom Vorwurf des Völkermordes frei!

Das kann kaum sein, denn Völkermord = Genozid = Bestreben eine Volksgruppe auszulöschen
Du ich geb nur wieder, was in dem Urteil steht. Da wird nochmal unterteilt:
3. Applicable law: the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime ofGenocide

The Court recalls that, under the terms of Article II of the Convention, “genocide means anyof the following acts committed with intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical,racial or religious group as such: (a) Killing members of the group; (b) Causing serious bodily ormental harm to members of the group; (c) Deliberately inflicting on the group conditions of lifecalculated to bring about its physical destruction in whole or in part; (d) Imposing measuresintended to prevent births within the group; (e) Forcibly transferring children of the group toanother group”.

The Court observes that genocide thus contains two constituent elements, namelythe physical element or actus reus (the acts perpetrated), and the mental element, or mens rea (theintent to destroy the group as such).

First, regarding the mental element, the Court indicates that it is the “intent to destroy, inwhole or in part, a national, ethnical, racial or religious group as such” which is the essentialcharacteristic of genocide, and which distinguishes it from other serious crimes. It is regarded as adolus specialis, that is to say, a specific intent which, in order for genocide to be established, mustbe present in addition to the intent required for each of the individual acts involved.

The Courtexplains that what must be intended is the physical or biological destruction of the protected group,or of a substantial part of that group. Evidence of that intent is to be sought
, first, in the State’spolicy (although such intent will seldom be expressly stated), but it can also be inferred from apattern of conduct, where such intent is the only reasonable inference to be drawn from the acts inquestion.

Secondly, regarding the physical element, the Court analyses the scope and meaning to begiven to the prohibited acts listed in subparagraphs (a) to (d) of Article II of the Convention.

 
Das kann kaum sein, denn Völkermord = Genozid = Bestreben eine Volksgruppe auszulöschen

Hab bislang auch nur den Pressrelease-Dok gelesen, auf das Kolener verlinkt hatte. Wenn ich es richtig überflogen hab, dann ist das Gericht bei beiden Klagen der Ansicht, dass es Verbrechen gab, die faktisch einen Genozid ausmachen, allerdings nicht der dolus specialis (spezielle Absicht) erfüllt war. Ein Straftatbestand gliedert sich in einen objektiven und in einen subjektiven. Sie gehen wohl quasi davon aus, dass der Straftatbestand objektiv, aber nicht subjektiv erfüllt wurde, somit auch keine entsprechende Verurteilung möglich. Aus juristischer Sicht generell etwas völlig normales.
 
Hab bislang auch nur den Pressrelease-Dok gelesen, auf das Kolener verlinkt hatte. Wenn ich es richtig überflogen hab, dann ist das Gericht bei beiden Klagen der Ansicht, dass es Verbrechen gab, die faktisch einen Genozid ausmachen, allerdings nicht der dolus specialis (spezielle Absicht) erfüllt war. Ein Straftatbestand gliedert sich in einen objektiven und in einen subjektiven. Sie gehen wohl quasi davon aus, dass der Straftatbestand objektiv, aber nicht subjektiv erfüllt wurde, somit auch keine entsprechende Verurteilung möglich. Aus juristischer Sicht generell etwas völlig normales.

Heißt also dass man unbewusst Völkermord begehen darf.
 
Du scheinst es zu wissen wessen Mann er war und versuchst dies jetzt mit der Arroganz zu verneinen, oder wie soll ich diese leicht überhebliche Antwort verstehen?
Nein. Denn woher soll ich wissen, "wessen Mann" er war? Weil er ein paar Mal an Amerikanischen Unis studiert hat agiert er 10 Jahre später als Agent Provokateur und gründet ein eigenes Tschetnik Kommando?

Die "überhebliche" Antwort ist wirklich wegen der Smileys. Die machen den Eindruck, dass einem doch jetzt wirklich, aber ganz wirklich mal ein Licht aufgehen müsse. Und das tut es bisher nicht, egal wie viele Smilies dahinter stehen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
 
Wenn du, Pisaversager, nicht in der Lage bist das gelesene zu verstehen, kann ich ja nichts dafür.
Und jetzt gehe zurück zu meinen Beitrag und lass ihn dir von jemanden erklären.


Wenn du kleiner Bosnier nicht in der Lage bist eine einfache Frage zu beantworten, dann schlage ich dir vor du gesellst dich zu dem Teenie Strassenapotheker und den Möchte - Gern - Rambo. Die beiden können das genauso wenig wie du.
 
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