Narodniblues
Balkaner
Dann haben die offenbar eigene Definitionen für "vorsätzlichen Völkermord" und "Völkermord", oder die deutsche Übersetzung auf wikipedia ist falsch ... dann weiß ich auch nicht.
Wikipedia ist kein Brockhaus.
Dann haben die offenbar eigene Definitionen für "vorsätzlichen Völkermord" und "Völkermord", oder die deutsche Übersetzung auf wikipedia ist falsch ... dann weiß ich auch nicht.
Wenn du kleiner Bosnier nicht in der Lage bist eine einfache Frage zu beantworten, dann schlage ich dir vor du gesellst dich zu dem Teenie Strassenapotheker und den Möchte - Gern - Rambo. Die beiden können das genauso wenig wie du.
Wenn man nicht weiter weiss da nn schreibt man " ja ja". Und in deinem nächsten Satz suchst du verzweifelt nach einer Ausrede, weil du deinen Fehler zwar gesehen hast aber nicht zugeben willst.
Ein Video reicht aus um zu wissen, wer den Krieg in Kroatien angefangen hat. Franjo Tudjman hat es selber zugeben, das es keinen Krieg gegeben hätte, wenn man ihn nicht gewollt hätte...
https://www.youtube.com/watch?v=f_NvMOj6IjQ
Hab bislang auch nur den Pressrelease-Dok gelesen, auf das Kolener verlinkt hatte. Wenn ich es richtig überflogen hab, dann ist das Gericht bei beiden Klagen der Ansicht, dass es Verbrechen gab, die faktisch einen Genozid ausmachen, allerdings nicht der dolus specialis (spezielle Absicht) erfüllt war. Ein Straftatbestand gliedert sich in einen objektiven und in einen subjektiven. Sie gehen wohl quasi davon aus, dass der Straftatbestand objektiv, aber nicht subjektiv erfüllt wurde, somit auch keine entsprechende Verurteilung möglich. Aus juristischer Sicht generell etwas völlig normales.
Hab bislang auch nur den Pressrelease-Dok gelesen, auf das Kolener verlinkt hatte. Wenn ich es richtig überflogen hab, dann ist das Gericht bei beiden Klagen der Ansicht, dass es Verbrechen gab, die faktisch einen Genozid ausmachen, allerdings nicht der dolus specialis (spezielle Absicht) erfüllt war. Ein Straftatbestand gliedert sich in einen objektiven und in einen subjektiven. Sie gehen wohl quasi davon aus, dass der Straftatbestand objektiv, aber nicht subjektiv erfüllt wurde, somit auch keine entsprechende Verurteilung möglich. Aus juristischer Sicht generell etwas völlig normales.
Lies doch einfach das Urteil, dann siehst du was sie meint.Nee. Das mit dem faktischen Genozid stimmt so nicht. Es wird von Massakern gesprochen.
Völkermord ist in Bezug auf die Balkankriege unter Fachleuten sehr umstritten.
Nein. Denn woher soll ich wissen, "wessen Mann" er war? Weil er ein paar Mal an Amerikanischen Unis studiert hat agiert er 10 Jahre später als Agent Provokateur und gründet ein eigenes Tschetnik Kommando?
Die "überhebliche" Antwort ist wirklich wegen der Smileys. Die machen den Eindruck, dass einem doch jetzt wirklich, aber ganz wirklich mal ein Licht aufgehen müsse. Und das tut es bisher nicht, egal wie viele Smilies dahinter stehen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Dir auchOk. Danke für die Antwort und einen schönen Abend noch.
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