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Den Haag spricht Kroatien und Serbien vom Vorwurf des Völkermordes frei!

Wenn du kleiner Bosnier nicht in der Lage bist eine einfache Frage zu beantworten, dann schlage ich dir vor du gesellst dich zu dem Teenie Strassenapotheker und den Möchte - Gern - Rambo. Die beiden können das genauso wenig wie du.


Du hast wirklich eine Dasgelesenezuverstehenschwäche ?
 
Wenn man nicht weiter weiss da nn schreibt man " ja ja". Und in deinem nächsten Satz suchst du verzweifelt nach einer Ausrede, weil du deinen Fehler zwar gesehen hast aber nicht zugeben willst.

Ein Video reicht aus um zu wissen, wer den Krieg in Kroatien angefangen hat. Franjo Tudjman hat es selber zugeben, das es keinen Krieg gegeben hätte, wenn man ihn nicht gewollt hätte...

https://www.youtube.com/watch?v=f_NvMOj6IjQ


Ich bin weder verzweifelt noch sonst was ...
Ich klär dich nur auf, abet wahrscheinlich ist es dir eh bekannt nur willst du es nicht zu geben.
Die Jna kämpfte auf serb. Seite das ist jeden bekannt.
Sie war Instrument serb. Nationalisten die ihre Ziele verfolgten ,um wie von ihnen selber so schön gesagt die serb. Intetessen zu wahren .
Wie erklärst du dir sonst das die Jna nicht einen Serben ein Haar gekrümmt hat und alles bosnische und kroatische in Schutt und Asche legte Seite an Seite mit serb.Freischärlern.

Wer zerbombte Vukovar?
Wer belagerte Sarajevo und beschoss Muslime?
Wer beging Völkermord in Srebrenica?
Ach ja ich vergass die Klage Bosniens gegen Serbien wurde abgewiesen deswegen sind garnicht ca.7000 Menschen dort ermordet worden!
 
Hab bislang auch nur den Pressrelease-Dok gelesen, auf das Kolener verlinkt hatte. Wenn ich es richtig überflogen hab, dann ist das Gericht bei beiden Klagen der Ansicht, dass es Verbrechen gab, die faktisch einen Genozid ausmachen, allerdings nicht der dolus specialis (spezielle Absicht) erfüllt war. Ein Straftatbestand gliedert sich in einen objektiven und in einen subjektiven. Sie gehen wohl quasi davon aus, dass der Straftatbestand objektiv, aber nicht subjektiv erfüllt wurde, somit auch keine entsprechende Verurteilung möglich. Aus juristischer Sicht generell etwas völlig normales.

Auch hier gilt aus meiner Sicht dann, dass einige Definitionen im Deutschen offenbar falsch bzw. unvollständig bzw. unpräzise sind:

Definitionen: Was ist Völkermord? - Politik - FAZ
Völkermord | bpb
Duden | Völkermord | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme
 
Hab bislang auch nur den Pressrelease-Dok gelesen, auf das Kolener verlinkt hatte. Wenn ich es richtig überflogen hab, dann ist das Gericht bei beiden Klagen der Ansicht, dass es Verbrechen gab, die faktisch einen Genozid ausmachen, allerdings nicht der dolus specialis (spezielle Absicht) erfüllt war. Ein Straftatbestand gliedert sich in einen objektiven und in einen subjektiven. Sie gehen wohl quasi davon aus, dass der Straftatbestand objektiv, aber nicht subjektiv erfüllt wurde, somit auch keine entsprechende Verurteilung möglich. Aus juristischer Sicht generell etwas völlig normales.

Nee. Das mit dem faktischen Genozid stimmt so nicht. Es wird von Massakern gesprochen.

Völkermord ist in Bezug auf die Balkankriege unter Fachleuten sehr umstritten.
 
Nein. Denn woher soll ich wissen, "wessen Mann" er war? Weil er ein paar Mal an Amerikanischen Unis studiert hat agiert er 10 Jahre später als Agent Provokateur und gründet ein eigenes Tschetnik Kommando?

Die "überhebliche" Antwort ist wirklich wegen der Smileys. Die machen den Eindruck, dass einem doch jetzt wirklich, aber ganz wirklich mal ein Licht aufgehen müsse. Und das tut es bisher nicht, egal wie viele Smilies dahinter stehen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Ok. Danke für die Antwort und einen schönen Abend noch.
 
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