@Beli_Orao:
Ich bin folgender Meinung: Grundsätzlich bin ich für absolute Meinungsfreiheit, Model USA. Einzuschränken wäre das Meiner Ansicht nach nur dann, wenn direkt verbal zu Gewalt aufgerufen wird (oder graphisch, aber nur wenn aktuell lebende Individuen zu sehen sind) oder wenn Leute durch Schimpfwörter beleidigt werden.
Dass Erdoganpropaganda aller Art da erlaubt ist: Selbstverständlich, gleiches gilt auch für NS-Propaganda, solange nicht konkret zur Gewalt aufgerufen wird. In Bezug auf IS und Co. ist es wieder etwas anderes. Wenn da tatsächlich eine kriegerische Bedrohung durch diese existiert (nennt man in den US "clear and present danger"), dann würde ich da über das Kriegsrecht oder eingeschränktes Kriegsrecht die Einschränkung der Meinungsfreiheit tatsächlich weiter fassen, aber eben nur dann, wenn es eine konkrete Terrororganisation ist, die auf die Kacke haut, wie z. B. Antifa.