Höcke habe eine „Säuberung der Rechtspflege“ angedroht, sagt der Staatsanwalt
Die Staatsanwaltschaft wirft Björn Höcke vor, das Prinzip der Gewaltenteilung abzulehnen. Der AfD-Landeschef wiederum behauptet einen „Schauprozess“ gegen sich. Seine Verteidiger wollen das Gutachten eines Historikers verlesen lassen, der in rechtsextremen Verlagen publiziert.
In einem Schauprozess zur Verfolgung politischer Gegner steht eine Verurteilung des Angeklagten bereits vorher fest. Er wird für Zwecke der Propaganda durchgeführt und dient zur Ausschaltung missliebiger Dissidenten. Die Angeklagten solcher Prozesse haben keine Möglichkeit zur Verteidigung und werden oft unter Folter zu Geständnissen gezwungen. Ein Schauprozess dient nicht der Herstellung von Gerechtigkeit, sondern der Sicherung von Herrschaft.
Die historische Forschung nennt unter anderem Prozesse des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs sowie Prozesse gegen die politischen Gegner Stalins in der Sowjetunion und deren Satellitenstaaten als Beispiele.
Die Staatsanwaltschaft wirft Björn Höcke vor, das Prinzip der Gewaltenteilung abzulehnen. Der AfD-Landeschef wiederum behauptet einen „Schauprozess“ gegen sich. Seine Verteidiger wollen das Gutachten eines Historikers verlesen lassen, der in rechtsextremen Verlagen publiziert.
In einem Schauprozess zur Verfolgung politischer Gegner steht eine Verurteilung des Angeklagten bereits vorher fest. Er wird für Zwecke der Propaganda durchgeführt und dient zur Ausschaltung missliebiger Dissidenten. Die Angeklagten solcher Prozesse haben keine Möglichkeit zur Verteidigung und werden oft unter Folter zu Geständnissen gezwungen. Ein Schauprozess dient nicht der Herstellung von Gerechtigkeit, sondern der Sicherung von Herrschaft.
Die historische Forschung nennt unter anderem Prozesse des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs sowie Prozesse gegen die politischen Gegner Stalins in der Sowjetunion und deren Satellitenstaaten als Beispiele.
Prozess gegen Björn Höcke: Höcke habe eine „Säuberung der Rechtspflege“ angedroht, sagt der Staatsanwalt - WELT
Die Staatsanwaltschaft wirft Björn Höcke vor, das Prinzip der Gewaltenteilung abzulehnen. Der AfD-Landeschef wiederum behauptet einen „Schauprozess“ gegen sich. Seine Verteidiger wollen das Gutachten eines Historikers verlesen lassen, der in rechtsextremen Verlagen publiziert.
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