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Die AfD als Retterin des Abendlandes?

Der letzte Telegramritter
Es war einmal ein Mann, der in einer Zeit lebte, die längst vergangen war – nur wusste er es nicht. Dr. Maximilian Krah, seines Zeichens Bundestagsabgeordneter, X-Prediger und letzter Ritter der verlorenen Logik. Wenn er schreibt, dann schwitzt die Wahrheit. Nicht, weil sie ihm entgleitet, sondern weil sie sich vor Scham verkriecht. In seiner Welt – einer Mischung aus Sowjetnostalgie, Reichsbürger-Romantik und Telegram-Poesie – ist Russland bereits auf dem Weg der „Normalisierung“, während die EU sich „selbst sanktioniert“. Die USA? Natürlich auf Schmusekurs mit Moskau. Und wer daran nicht glaubt, ist laut Krah entweder „von Russenhass besessen“ oder – noch schlimmer – eine Frau aus dem Baltikum. Besonders gefährlich sind offenbar die estnische Premierministerin Kallas und alle, die an Völkerrecht glauben.

Doch Herr Krah belässt es nicht beim geopolitischen Puppentheater. In einem weiteren intellektuellen Geniestreich rechnet er mit der EU ab: 230 Milliarden Euro für die Ukraine – und wie viel davon, so fragt er verschwörerisch, floss „zurück an jene EU-Politiker, die das beschlossen haben?“ Ein Schelm, wer hier an Beweise denkt. Korruption in Kiew sei zwar „ganz zu schweigen“, aber natürlich der heimliche Hauptdarsteller seiner Gedankenoperette. Sprachlich bewegt sich Krah wie ein Hobbyphilosoph auf dem Jahrmarkt der Empörung. Er ist der Nietzsche des Nationalrationalismus, der Hamlet von Hoyerswerda. Mit erhobenem Zeigefinger und leerem Werkzeugkasten schlägt er auf ein Europa ein, das er nie verstanden hat – oder nie verstehen wollte. Sein „Wir“ ist ein Ausschlussritual, sein „Argument“ ein Schrei im leeren Raum.

 
Forsa-Chef Güllner
„Durchaus möglich, die AfD auf rechtsradikalen Kern zurückzuführen“
Forsa-Chef Güllner sieht Chancen, den Höhenflug der AfD zu stoppen: „Es ist durchaus möglich, die AfD wieder auf ihren rechtsradikalen Kern zurückzuführen.“ Entscheidend sei, dass Politik sich spürbar um die Bürger kümmert – und um den Wirtschaftsstandort.

Der Chef des Meinungsforschungsinstituts Forsa, Manfred Güllner, glaubt, dass die neue Bundesregierung den Höhenflug der AfD stoppen kann. „Es ist durchaus möglich, die AfD wieder auf ihren rechtsradikalen Kern zurückzuführen, wenn die Menschen das Gefühl haben, dass sich die Politik wie zur Zeit der Coronakrise in erster Linie um ihre Belange kümmert. Und da hat die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland höchste Priorität“, sagte Güllner in einem Interview mit der „Zeit“.

Die AfD hatte bei der Bundestagswahl mit 20,8 Prozent der Stimmen ihr bisher bestes Ergebnis geholt. In Meinungsumfragen hat sie danach weiter zugelegt.

 
„Jetzt ziehen die Gegennarrative ihre Kreise“: AfD-Video verharmlost Angriff in Bad Freienwalde
Auf Youtube spekuliert der AfD-Politiker Lars Günther zum Überfall auf das Toleranzfest in Bad Freienwalde. Diese „Gegennarrative“ verfangen vor Ort. Doch das Bündnis lässt sich nicht entmutigen.

Die Brandenburger AfD-Fraktion verbreitet auf Youtube und X ein Video zum gewaltsamen Überfall auf ein Toleranzfest in Bad Freienwalde, in dem der lokale AfD-Landtagsabgeordnete Lars Günther und der AfD-nahe Musiker Björn Banane nach Analyse der Amadeu-Antonio-Stiftung „absurde Verschwörungsmythen“ verbreiten und „den rechtsextremen Hintergrund des Angriffs in Zweifel ziehen“.

Der Angriff einer Gruppe Vermummter am Sonntag „wirkte wie eine Inszenierung“, sagte Lars Günther im Video. Er spekulierte über eine „Lohnliste“, auf der die „Anstifter“ stehen könnten, und adressierte an Jugendlichen, ihnen Wege aufzuzeigen, „wie man Zorn positiv analysieren kann“. Björn Banane deutete zudem Verständnis an, sollte es sich bei den Tätern um „durchgedrehte Eltern“ handeln, die sich die „sexuelle Desorientierung von Kindern [...] nicht gefallen“ lassen wollten.

 
Fragen Sie Frau Eva:
Satire Splitter
Alice Weidel hat sich als überzeugte Evulotionsverweigerin, verbal, selbst ins Knie geschossen. Sie veröffentlichte auf X:
,,Hasselhoff will ,,auswandern", wenn die AfD gewinnt: Die verbalen Ausfälle von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident sind unsäglich und zeugen von fehlendem Respekt vor den Wählern und der Demokratie."
Quelle:X
Wann merkt Frau Weidel endlich, das ihr Frontallappen nicht zum Fenster putzen geeignet ist?
Da wohnt die Hassikone selber in der Schweiz, wohl um ihre farbig gemischte Familie, vor rechten Pappnasen zu schützen und wirft dann Hasselhoff Respektlosigkeit gegenüber seinen Wählern vor. Frau Weidel ist schon ohne ,,AfD Regierung" ausgewandert. Dabei könnte sie mit ihrer Gattin und ihren Kindern doch bestimmt als Vorzeigefamilie der AfDeppen dienen. Sarkasmus aus.
Selbst die taz tutet ins gleiche Horn wie Frau Weidel.
,,Sachsen-Anhalt wählt im nächsten Jahr einen neuen Landtag. CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte nun der Bild-Zeitung: „Wenn die AfD zur Macht käme, dann wäre für mich wirklich die Grundsatzüberlegung, ob ich nach 72 Jahren meine Heimat verlassen würde“. Das ist ein menschlich verständlicher Gedanke: Wer möchte schon gern in einem Land leben, in dem die AfD Regierungspolitik macht?

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Rassismus im Festzeltformat – und keiner will’s gewesen sein
Es ist das alte Spiel. Erst wird gehetzt, was das Zeug hält – mit Jogginghosen, Spielzeugmessern und einem Banner, das Migranten zu „Räubern“ erklärt. Dann folgt das große Schulterzucken: Man wisse nicht, wie das passieren konnte. Entschuldigung. Intern klären. Ganz sicher. Die Burschenschaft Neukirchen hat das rassistische Spektakel auf ihrem Kirmeswagen organisiert – und tut jetzt so, als sei der eigene Umzugswagen ein autonomes Wesen mit schlechtem Gewissen.

Dabei war nichts an diesem Auftritt zufällig. Irgendwer hat diese Plakate gemalt. Irgendwer hat die Jogginghosen besorgt, in denen man sich über migrantische Jugendliche lustig machte. Irgendwer hat Messerattrappen geschwungen, um Ängste zu bedienen, die längst zur politischen Währung geworden sind. Und viele fanden das, so viel darf man wohl sagen, extrem witzig. Das ist kein Ausrutscher. Das ist ein Spiegel.

 
Weidel blamiert sich erneut: Warum Flüchtlinge nicht schuld an steigenden Krankenkassenbeiträgen sind
Die Behauptung, Geflüchtete würden das deutsche Gesundheitssystem in die Krise stürzen, hält sich hartnäckig – besonders in AfD-Kreisen. Auch auf X (ehemals Twitter) wiederholte sie diese Linie am 20. Juni 2025 in drastischen Worten: Längst überfälliger und von der AfD seit langem geforderter Schritt. Aber es reicht nicht: Die Masseneinwanderung in unsere Sozialsysteme muss endlich gestoppt werden oder es droht der baldige Kollaps. Sozialstaat und offene Grenzen schließen sich aus!

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Doch Weidels Darstellung ist nicht nur populistisch, sondern schlicht falsch – denn Flüchtlinge sind gar nicht regulär in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Wie werden Flüchtlinge medizinisch versorgt?

Für Geflüchtete gelten in Deutschland besondere Regelungen. Ihre medizinische Versorgung wird nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgewickelt, sondern über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dieses Gesetz legt fest, dass Asylsuchende Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung haben – darunter:

Behandlung akuter Erkrankungen
Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt
Notwendige Impfungen

Doch anders als normale Versicherte zahlen Geflüchtete keine Beiträge an eine Krankenkasse – sie sind keine Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar erhalten sie nach einer gewissen Wartezeit eine Krankenkassenkarte, doch die Kosten übernimmt nicht die Krankenkasse selbst, sondern die Sozialämter der Kommunen. Das bedeutet auch: Flüchtlinge zahlen nicht in die Pflege- oder Rentenversicherung ein und haben daher keinen Anspruch auf diese Leistungen. Lediglich einige Gruppen – etwa Kinder, Auszubildende oder Geflüchtete aus der Ukraine – erhalten über das Bürgergeld direkten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem kann es laut dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in einzelnen Bundesländern Sonderregelungen geben, wenn die jeweiligen Landesregierungen entsprechende Vereinbarungen mit den Krankenkassen treffen.

 

Anhänge

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Beatrix von Storch, Bundestagsabgeordnete und stellvertretende AfD Fraktionsvorsitzende im Bundestag, sowie überschätzte braunblütige Speerspitze gegen Demokratie und Meinungsfreiheit, schreibt mir über die Sendung von Jan Böhmermann, ,,ZDF-Magazin-Royale” vom 28.03.2025.
Frau Eva, ,,Böhmermann den Stecker ziehen!
Sie können sich an der Programmbeschwerde beteiligen.
Und zwar unter dieser Adresse: XXXXXXXXXXXXX
protestiert gegen Jan Böhmermann. Macht mit. Der Aufschrei gegen diesen Linksextremen muss jeden Tag lauter werden!” (Sic!)
Frau Eva antwortet:
Tricksi, dass du intellektuell eher auf Diät lebst, ist nun hinlänglich bekannt, aber mittlerweile sollte man meinen, dass deine letzten 88 Gehirnzellen, die Denkarbeit längst eingestellt haben und lieber in ihrer Hängematte chillen.
Du bezeichnest tatsächlich Jan Böhmermann als einen linksextremen Hetzer. Zu deiner Kenntnisnahme, Jan Böhmermann ist seit 2019 Mitglied der SPD.
Damit zeigst du deine politische Verwahrlosung, wenn für dich schon die SPD ,,linksradikal” ist, was sind dann deiner Meinung nach die Parteien, die Linke und die Grünen?
Es ist schon widerlich, dass ausgerechnet du, als Mitglied der gesichert rechtsextremen AfD, so einen Bullshit, im Netz verbreitest.

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AfD will Aussagen von Abgeordneten straffrei stellen – SPD spricht von „Freibrief für Hass“
Die AfD in Niedersachsen fordert eine Verfassungsänderung, damit Äußerungen von Landtagsabgeordneten umfassender vor Strafverfolgung geschützt werden als bisher. Die SPD spricht von einem „Schmierentheater“.

Die Äußerungen von Niedersachsens Landtagsabgeordneten sollen nach Vorstellung der AfD auch dann straffrei sein, wenn sie außerhalb des Landtags getroffen werden. Die AfD-Fraktion bringt dafür in dieser Woche einen Entwurf für eine Verfassungsänderung ein. „Es geht hier um grundsätzliche Fragen der Demokratie und der Meinungsfreiheit“, sagte der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe.

„Im Kern geht es dabei darum, dass es zur Ausübung des freien Mandats unabdingbar ist, dass sich der Schutz des Abgeordneten vor Verfolgung auf alle Äußerungen des Abgeordneten zu erstrecken hat, die im wechselseitigen Kommunikationsprozess zwischen ihm und den Bürgern erfolgen“, sagte Bothe. Das betreffe die Pressearbeit ebenso wie Social-Media-Auftritte, die eigenen Internetseiten, parlamentarische Initiativen sowie Äußerungen auf Versammlungen, Parteitagen und im Wahlkreis.

Bislang sind nach Artikel 14 der Landesverfassung lediglich Äußerungen „im Landtag, in einem Ausschuss oder in einer Fraktion“ geschützt. Von der sogenannten Indemnität ausgenommen sind nur verleumderische Beleidigungen.

 
Strategiedebatte oder rechte Selbstvergewisserung? – Maximilian Krahs Allianz mit Martin Sellner wirft grundsätzliche Fragen auf
Wenn Maximilian Krah öffentlich auftritt, dann selten ohne Kalkül. Der AfD-Politiker, seit Jahren umstritten wegen seiner Nähe zu rechtsextremen Netzwerken und seiner Rolle in europäischen Skandalen, inszeniert sich gern als intellektuelles Gewissen einer neuen Rechten. In einem aktuellen Tweet kündigt er eine strategische Debatte mit niemand Geringerem als Martin Sellner an – dem Vordenker der „Identitären Bewegung“, die in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Krah betont, es gebe einen „inhaltlichen Dissens“, keinen persönlichen. Das mag stimmen. Doch viel interessanter ist die Übereinstimmung: Beide vereint das erklärte Ziel, den „Erhalt des Deutschen und seine Bedeutung in der Zukunft“ zu sichern – eine Formulierung, die mehr offenbart als sie auf den ersten Blick erkennen lässt. Es geht um Kulturkampf, um ethnonationale Identitätspolitik, um das ideologische Rückgrat der Neuen Rechten in Europa. Und es geht, unausgesprochen aber evident, um eine Revision des Verständnisses von Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit.

 
Verfassungsgericht
AfD scheitert mit Klage gegen verweigerten Hammelsprung
Die AfD-Bundestagsfraktion ist mit einer Organklage vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Es ging um zwei Sitzungen im Bundestag. Doch die Verfassungsrichter verwarfen die Klage als unzulässig.

Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion wegen eines verweigerten sogenannten Hammelsprungs im Parlament ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht verwarf sie nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Es ging um eine nächtliche Abstimmung im Juni 2019. (Az. 2 BvE 3/20)

Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren dann durch Türen für „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ zurück. So können sie gezählt werden. In der Sitzung in der Nacht zum 28. Juni 2019 bezweifelte die AfD während einer Debatte über Datenschutz wie schon mehrmals zuvor, dass der Bundestag beschlussfähig war. Sie forderte einen Hammelsprung, weil zu wenige Abgeordnete anwesend seien.

 
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