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Facebook, Instagram und Co.

Meta hebt restliche Beschränkungen für Trump auf
Die Facebook-Mutter Meta hebt vor der heißen Phase des Wahlkampfs um das Weiße Haus die restlichen Einschränkungen für Ex-Präsidenten Donald Trump auf. Damit drohen ihm nicht mehr härtere Strafen bei Regelverstößen.

Seine Accounts bei Facebook und Instagram hatte Trump bereits Anfang 2023 zurückbekommen. Er hätte als Wiederholungstäter aber schon bei kleineren Verletzungen gegen Regeln der Plattformen wieder verbannt werden können.

Meta: Öffentlichkeit soll beide Kandidaten hören
Meta verwies nun in einem Update des damaligen Blogeintrags darauf, dass Trump bald offiziell als Präsidentschaftskandidat der Republikanischen Partei nominiert werde. Und die Öffentlichkeit habe das Recht, von den Kandidaten beider Parteien auf der gleichen Grundlage zu hören. Zugleich betonte der Konzern, dass für alle Kandidaten grundsätzlich weiter alle Regeln gelten, die zum Beispiel Hassrede und Beleidigungen von der Plattform fernhalten sollen.

 
Angebliche Sorge vor Wahlbeeinflussung
Trump droht Zuckerberg mit lebenslanger Haft
In seinem neuen Buch behauptet Donald Trump laut einem Medienbericht, der Internetkonzern Meta habe die US-Wahl 2020 beeinflusst – und nimmt Unternehmensgründer Mark Zuckerberg ins Visier.
Erst vor wenigen Tagen hatte Mark Zuckerberg angekündigt, sich im laufenden US-Wahlkampf neutral zu verhalten – und im gleichen Atemzug scharfe Kritik an der Biden-Regierung geäußert. Nun droht Donald Trump dem Meta-Chef mit harten Konsequenzen, sollte Facebook versuchen, die Präsidentschaftswahlen in illegaler Weise zu beeinflussen.

Wie der »Telegraph « berichtet, wirft der Ex-US-Präsident Zuckerberg in seinem noch unveröffentlichten Buch »Save America« vor, bereits 2020 Einfluss auf die Wahlen genommen zu haben. Der Tech-Riese hatte unter anderem Anzeigen blockiert, hinter denen mutmaßlich Wahlbetrug stand.

 
Wettbewerbsstrafe von 800 Millionen Euro gegen Meta
Die EU-Kommission verhängt gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta eine Strafe von 797,72 Millionen Euro. Das Unternehmen habe gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, weil es anderen Anbietern von Onlinekleinanzeigen unfaire Bedingungen auferlegt habe, teilte die Behörde in Brüssel mit. Meta kündigte umgehend an, die Entscheidung anzufechten.

Auf dem Facebook-Marktplatz können Nutzende gebrauchte Gegenstände direkt an andere Verbraucherinnen und Verbraucher weiterverkaufen. Dafür müssen sie sich in ihrem Facebook-Profil anmelden und können von dort aus direkt auf den Dienst zugreifen.

 
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