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Nik
Guest
Gewalttat in Offenbach: Tugce A. erliegt ihren Verletzungen - SPIEGEL ONLINE
Möge Gott ihrer Seele gnädig sein.
Möge Gott ihrer Seele gnädig sein.
Schätze 2-4 Jahre, da wahrscheinlich keine Tötungsabsicht bestand...
StGb §227 Körperverletzung mit Todesfolge
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Das ist eben das Dilemma des Rechtsstaates ... der Kerl ist bestimmt ein Widerling und die Welt wäre sicher ein wenig besser dran wenn man den aus dem Verkehr ziehen würde, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit bestand keine Tötungsabsicht, aus meiner Sicht Körperverletzung mit Todesfolge
Im Falle von (1) mit Anrechnung von U-Haft und guter Führung kann er schon nach 1,5 Jahren oder so draußen sein.
Dir armen Angehörigen ...
Ach so, fällt der unter Jugendstrafrecht? Dann ist das wohl noch viel beschissener ...Ist das da das Jugendstrafrecht?
Leider werden Leute ausgeliefertWenn er klug wäre, wäre er gleich nach BiH oder Serbien abgehauen.
Leider werden Leute ausgeliefert
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