Der U-Ausschuss hat jetzt das gesamte Video erhalten. Es wurde als "Streng Geheim" klassifiziert.
Natürlich wird die "Streng Geheim" Stufe kritisiert und zu Recht.
Der Zentralrat der Bananenrepubliken....
Böse Zungen behaupten, dass die Bananen eine Anzeige vorbereiten
Das Material wurde mit der Klassifizierungsstufe 4 übermittelt. Das bedeutet, dass die Abgeordneten nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen Akteneinsicht nehmen können. Außerdem finden Befragungen, in denen das Videomaterial gezeigt wird, in geheimer Sitzung unter Ausschluss der Medien statt.
Natürlich wird die "Streng Geheim" Stufe kritisiert und zu Recht.
„Offenbar geht die traute Blockadehaltung seitens ÖVP und Justizministerin weiter. Stufe 4 bedeutet, dass wir die Videopassagen nur in geheimer Sitzung behandeln dürfen, und nicht einmal die Abgeordneten einer Fraktion untereinander über den Inhalt sprechen dürfen“, hieß es in einer Stellungnahme.
Wer entscheidet über den Antrag? Kein ScherzFür den Schutz von Persönlichkeitsrechten wäre Stufe 2 absolut ausreichend, sagte sie. NEOS will nun eine Herabstufung beantragen –
darüber entscheiden muss es aber Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP).
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