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Bismillah ar-rahman ar-rahiem,
Salamu alaykum
"O Kinder Adams, habt eine gepflegte Erscheinung an jeder Gebetsstätte, und esset und trinkt, doch überschreitet (dabei) das Maß nicht; wahrlich, Er liebt nicht diejenigen, die nicht Maß halten." (Qur’an 7:31).
Die Frau sollte sich für ihren Mann pflegen, damit sie für ihn attraktiv ist. Dies gehört sowieso zur Frauennatur. Es ist ebenso dem Mann aufgetragen, daß er sich für seine Frau pflegt, weil die Frau; genau wie er; Anspruch auf die Attraktivität des Partners hat.
Ibn 'Abbas, sagte: "Ich pflege mich ebenso für meine Frau, wie sie es für mich tut, und ich würde von ihr nicht mein Recht verlangen, bis das sie auch das ihre von n* erhalten hätte, denn Allah (t) sagt ( Qur'an 2:228): »Und sie (die Frauen) haben die gleichen Rechte über diejenigen (der Männer) in Güte.«" (Gar, Hat) Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Zur à Fitra gehört das Abrasieren der Schamhaare, das Schneiden der (Finger und Fuß ) Nägel und das Stutzen des Schnurrbarts." (Bu)
Der Muslim soll dafür sorgen, daß er saubere Sachen trägt, seinen Körper pflegt, sein Haar kämmt und Parfüm benutzt. Ebenso soll hier erwähnt werden, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Männern verbot, in Bezug auf Kleidung, die Frauen zu imitieren, und er verbot den Frauen ebenso, die Männer zu imitieren. Den muslimischen Männern ist es verboten, Gold und reine Seide zu tragen. Viele authentische Hadithe belegen diese Vorschrift. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, nahm Seide in seine rechte Hand und Gold in seine linke und sagte: "Diese beiden Dinge sind für die Männer meiner Umma verboten." (Da, Ha, Ma, Na) Ibn Maga berichtete ergänzend: "Aber es ist erlaubt für die Frauen." Für eine Frau ist das Tragen von Seide völlig legitim; denn das Verbot erstreckt sich lediglich auf die Männer. Anas Ibn Malik berichtete, daß er Umm Kultum, Allahs Friede auf ihr, Tochter des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, seidene Kleidung tragen sah. (Bu)
Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, erlaubte jedoch einem seiner Gefährten, Seide zu tragen, da er krankhaften Juckreiz hatte. Auf Grund des Goldverbots wird den Männern empfohlen, silberne Ringe zu tragen. In unserer Zeit gibt es Ringe aus Edelstahl, die man auch tragen kann. Es ist Muslimen verboten sich stolz oder auffallend zu kleiden. Allah (t) sagt: "Und Allah liebt keinen der eingebildeten Prahler." (Qur`an 57:23) Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Am Tage des Jüngsten Gerichts, wird Allah denjenigen, der sein Gewand aus Stolz hinter sich herzieht, nicht anschauen." (Bu, Mu)
Jeglicher Eingriff, der unsere natürliche Erscheinung, so wie uns Allah erschaffen hat, verändert, ist im Islam verboten, es sei denn es geschieht aus medizinischen Gründen. Dieses Verbot richtet sich an die plastische Chirurgie, die heutzutage weit und breit praktiziert wird, um Nase, Brust oder andere Körperteile zu verändern. Allah (t) sagt über das, was Satan über seine Anhänger sagte: "... »und ich werde sie irreleiten und ihre Hoffnungen anregen und ihnen Befehle erteilen, dem Vieh die Ohren aufzuschlitzen, und ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern.« Und wer sich Satan statt Allah zum Beschützer nimmt, der hat sicherlich einen offenkundigen Verlust erlitten." (Qur’an 4:119) Yusuf AI‑Qaradawyy sagt: "Was in diesem Fall missbilligt wird, ist die Veränderung, die lediglich der Kosmetik dient. Sollte es jedoch nötig sein, um Schmerzen oder Verzweiflung zu nehmen, ist nichts dagegen einzuwenden, und Allah weiß es am Besten." AI‑Bahyy Al‑Hulyy, ein anderer zeitgenössischer muslimischer Gelehrter sagt in seinem Buch "Al Mar'a baina‑I‑Bait wal‑Mugtama' = Die Frau zwischen Haus und Gesellschaft": "Es kann vorkommen, daß jemand eine ungewöhnliche, physische Missbildung hat, die die Aufmerksamkeit der Leute in dem Maße auf ihn zieht, daß dies zu großen physischen und psychischen Schmerzen führt. In diesem Falle ist eine Korrektur erlaubt, um die Angelegenheit, die sein Leben erschwert, zu beheben. Allah, der Allerbarmer, hat uns die Religion leicht gemacht." Ebenso verbot der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Tätowierung, das Spitzfeilen der Zähne oder das Vergrößern der Abstände zwischen den Zähnen, um der Schönheit willen (dagegen ist diese Art aus medizinischen Gründen erlaubt), das Schmälern der Augenbrauen (dagegen ist das Auszupfen der Haare außerhalb der Konturen der Augenbrauen erlaubt), sowie das Tragen von Ganzperücken, Teilperücken, Haarteilen, d.h. das eigene Haar mit anderen natürlichen oder künstlichen Haaren zu verbinden. (vgl. die diesbezüglichen Bestimmungen bei Al Buharyy, Muslim, Abu Dawud und At‑Tirmidyy). Es soll hier erwähnt werden, daß es im Islam nicht verboten ist, Wolle, Seide oder etwas anderes, was kein Haar ist, zu benutzen, um daraus Zöpfe zu flechten. Es wird den Muslimen vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, empfohlen, ihre Haare und Bärte zu färben. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Die Juden und Christen färben ihre Haare nicht, so unterscheidet euch von ihnen." (Bu) Das Färben der Haare sollte dem Alter entsprechen; so ist die schwarze Farbe für alte Leute nicht passend, während sie zu jungen Männern passt. Es gehört jedoch nicht zur Sunna, den Bart schwarz zu färben, mit Ausnahme im Krieg, damit die muslimischen Kämpfer eine junge und kräftige Erscheinung vor dem Feind haben. Das Färben der Haare wurde von einigen Gefährten des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, praktiziert, wie z.B. von Abu Bakr oder 'Umar, während 'Alyy sich nicht seine Haare färbte. Das graue Haar im Alter wird als Würde des Mannes betrachtet und sollte so belassen werden.
Salamu alaykum
"O Kinder Adams, habt eine gepflegte Erscheinung an jeder Gebetsstätte, und esset und trinkt, doch überschreitet (dabei) das Maß nicht; wahrlich, Er liebt nicht diejenigen, die nicht Maß halten." (Qur’an 7:31).
Die Frau sollte sich für ihren Mann pflegen, damit sie für ihn attraktiv ist. Dies gehört sowieso zur Frauennatur. Es ist ebenso dem Mann aufgetragen, daß er sich für seine Frau pflegt, weil die Frau; genau wie er; Anspruch auf die Attraktivität des Partners hat.
Ibn 'Abbas, sagte: "Ich pflege mich ebenso für meine Frau, wie sie es für mich tut, und ich würde von ihr nicht mein Recht verlangen, bis das sie auch das ihre von n* erhalten hätte, denn Allah (t) sagt ( Qur'an 2:228): »Und sie (die Frauen) haben die gleichen Rechte über diejenigen (der Männer) in Güte.«" (Gar, Hat) Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Zur à Fitra gehört das Abrasieren der Schamhaare, das Schneiden der (Finger und Fuß ) Nägel und das Stutzen des Schnurrbarts." (Bu)
Der Muslim soll dafür sorgen, daß er saubere Sachen trägt, seinen Körper pflegt, sein Haar kämmt und Parfüm benutzt. Ebenso soll hier erwähnt werden, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Männern verbot, in Bezug auf Kleidung, die Frauen zu imitieren, und er verbot den Frauen ebenso, die Männer zu imitieren. Den muslimischen Männern ist es verboten, Gold und reine Seide zu tragen. Viele authentische Hadithe belegen diese Vorschrift. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, nahm Seide in seine rechte Hand und Gold in seine linke und sagte: "Diese beiden Dinge sind für die Männer meiner Umma verboten." (Da, Ha, Ma, Na) Ibn Maga berichtete ergänzend: "Aber es ist erlaubt für die Frauen." Für eine Frau ist das Tragen von Seide völlig legitim; denn das Verbot erstreckt sich lediglich auf die Männer. Anas Ibn Malik berichtete, daß er Umm Kultum, Allahs Friede auf ihr, Tochter des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, seidene Kleidung tragen sah. (Bu)
Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, erlaubte jedoch einem seiner Gefährten, Seide zu tragen, da er krankhaften Juckreiz hatte. Auf Grund des Goldverbots wird den Männern empfohlen, silberne Ringe zu tragen. In unserer Zeit gibt es Ringe aus Edelstahl, die man auch tragen kann. Es ist Muslimen verboten sich stolz oder auffallend zu kleiden. Allah (t) sagt: "Und Allah liebt keinen der eingebildeten Prahler." (Qur`an 57:23) Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Am Tage des Jüngsten Gerichts, wird Allah denjenigen, der sein Gewand aus Stolz hinter sich herzieht, nicht anschauen." (Bu, Mu)
Jeglicher Eingriff, der unsere natürliche Erscheinung, so wie uns Allah erschaffen hat, verändert, ist im Islam verboten, es sei denn es geschieht aus medizinischen Gründen. Dieses Verbot richtet sich an die plastische Chirurgie, die heutzutage weit und breit praktiziert wird, um Nase, Brust oder andere Körperteile zu verändern. Allah (t) sagt über das, was Satan über seine Anhänger sagte: "... »und ich werde sie irreleiten und ihre Hoffnungen anregen und ihnen Befehle erteilen, dem Vieh die Ohren aufzuschlitzen, und ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern.« Und wer sich Satan statt Allah zum Beschützer nimmt, der hat sicherlich einen offenkundigen Verlust erlitten." (Qur’an 4:119) Yusuf AI‑Qaradawyy sagt: "Was in diesem Fall missbilligt wird, ist die Veränderung, die lediglich der Kosmetik dient. Sollte es jedoch nötig sein, um Schmerzen oder Verzweiflung zu nehmen, ist nichts dagegen einzuwenden, und Allah weiß es am Besten." AI‑Bahyy Al‑Hulyy, ein anderer zeitgenössischer muslimischer Gelehrter sagt in seinem Buch "Al Mar'a baina‑I‑Bait wal‑Mugtama' = Die Frau zwischen Haus und Gesellschaft": "Es kann vorkommen, daß jemand eine ungewöhnliche, physische Missbildung hat, die die Aufmerksamkeit der Leute in dem Maße auf ihn zieht, daß dies zu großen physischen und psychischen Schmerzen führt. In diesem Falle ist eine Korrektur erlaubt, um die Angelegenheit, die sein Leben erschwert, zu beheben. Allah, der Allerbarmer, hat uns die Religion leicht gemacht." Ebenso verbot der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Tätowierung, das Spitzfeilen der Zähne oder das Vergrößern der Abstände zwischen den Zähnen, um der Schönheit willen (dagegen ist diese Art aus medizinischen Gründen erlaubt), das Schmälern der Augenbrauen (dagegen ist das Auszupfen der Haare außerhalb der Konturen der Augenbrauen erlaubt), sowie das Tragen von Ganzperücken, Teilperücken, Haarteilen, d.h. das eigene Haar mit anderen natürlichen oder künstlichen Haaren zu verbinden. (vgl. die diesbezüglichen Bestimmungen bei Al Buharyy, Muslim, Abu Dawud und At‑Tirmidyy). Es soll hier erwähnt werden, daß es im Islam nicht verboten ist, Wolle, Seide oder etwas anderes, was kein Haar ist, zu benutzen, um daraus Zöpfe zu flechten. Es wird den Muslimen vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, empfohlen, ihre Haare und Bärte zu färben. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Die Juden und Christen färben ihre Haare nicht, so unterscheidet euch von ihnen." (Bu) Das Färben der Haare sollte dem Alter entsprechen; so ist die schwarze Farbe für alte Leute nicht passend, während sie zu jungen Männern passt. Es gehört jedoch nicht zur Sunna, den Bart schwarz zu färben, mit Ausnahme im Krieg, damit die muslimischen Kämpfer eine junge und kräftige Erscheinung vor dem Feind haben. Das Färben der Haare wurde von einigen Gefährten des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, praktiziert, wie z.B. von Abu Bakr oder 'Umar, während 'Alyy sich nicht seine Haare färbte. Das graue Haar im Alter wird als Würde des Mannes betrachtet und sollte so belassen werden.