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wenn ich wüsste, dass mein 19 jähriger sohn in einen serbischen club feiern geht, würde ich ihn grün und blau schlagen.
Das kommt aber auch nur bei Schweizer-Albanern vor (glaube ich)![]()
Erzähl mal keinen Mist, das ist absolut verboten und stellt einen Verstoß gegen das deutsche Strafgesetzbuch sowie gegen das AGG!
Konkurriert hier mit dem Eigentumsrecht. Ich muss zugeben, dass ich zu Beginn den Bericht überflogen habe, ich sehe jetzt die Albaner auch im Recht. Eine Klage wäre sicherlich nicht erfolgslos
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