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Kein Zutritt für Albaner

Erzähl mal keinen Mist, das ist absolut verboten und stellt einen Verstoß gegen das deutsche Strafgesetzbuch sowie gegen das AGG!

Konkurriert hier mit dem Eigentumsrecht. Ich muss zugeben, dass ich zu Beginn den Bericht nur überflogen habe, ich sehe jetzt die Albaner auch im Recht. Eine Klage wäre sicherlich nicht erfolgslos
 
Haha, da ich mal einen serbischen Kumpel mit nach Rinora mitgenommen habe, wollte er dass ich mit ihn ins JIL gehe. Ich, mein serbischer Kumpel und ein anderer Albaner waren dann beim Türsteher. Der Serbe kam durch, bei mir schaute er auf den Ausweis, sah meinen albanischen Namen aber liess mich dennoch durch. Meinen albanischen Kumpel, liess er nicht rein obwohl er der älteste war. Ich glaube es lag einfach daran dass er ein wirklicher Albanerkopf war, dazu schaut er noch agressiv aus. War echt witzig, weil er ihm sagte, kein Albaner darf rein. Dann sagte mein Kumpel zu mir, der ist doch auch Albaner. :D Der Türsteher, der übrigens schwarz war, meinte ich sehe aber wie keiner aus, daher würde ich nicht auffallen. Seitdem war ich nur noch einmal dort als es eine bulgarische Party gab, die Frauen dort sind 1A, aber ziemlich arrogant. Die Serbinnen sind bisher die arrogantesten Frauen in der Schweiz, wenn du im JIL keine Flasche kaufst und dann mit einem super Wagen draussen hast(Aussehen ist irrelevant), kannst du bei denen gleich einpacken.
 
Konkurriert hier mit dem Eigentumsrecht. Ich muss zugeben, dass ich zu Beginn den Bericht überflogen habe, ich sehe jetzt die Albaner auch im Recht. Eine Klage wäre sicherlich nicht erfolgslos

Hat nichts mit dem Eignetumsrecht zu tun, denn sicher ist der Club nur gemietet und so steht er nicht im Eigentum der Clubbetreiber. Das hat eher was mit dem Hausrecht zu tun. Aber auch das hat seine Grenzen, sofern es ein Unternehmen ist. Dazu habe ich das AGG und das Strafgesetzbuch angeführt. Niemand darf auf Grund seiner Herkunft, Rasse, Religion etc kollektiv benachteiligt werden. Der Club könnte ein Auge auf Kosovaren und Albaner werfen und vermehrt abweisen, sofern der Club einen Verdacht auf Einzelpersonen auf Unruhestiftung u.ä. begründen kann, diese aber per se auszugrenzen nur weil sie Kosovaren oder Albaner sind, ist absolut verboten und kann zu straf- und zivlirechtlichen Konsequenzen führen.
 
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