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INTERNATIONALER GERICHTSHOF
Unabhängigkeit des Kosovo ist legal
Gutachten stellt keine Verletzung des Völkerrechts fest - mit Download
Den Haag – Der Kosovo hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag einen wichtigen Erfolg verbucht: Die Ausrufung seiner Unabhängigkeit am 17. Februar 2008 hat das "allgemeine internationale Recht nicht verletzt", stellte der Präsident des Internationalen Gerichtshofs (IGH), Hisashi Owada, am Donnerstag bei der Verlesung des IGH-Rechtsgutachtens zur Unabhängigkeit des Kosovo fest. Diesen Spruch sollen zehn der insgesamt 15 IGH-Richter unterstützt haben. Für den Kosovo besteht nun die Hoffnung, dass er von weiteren Staaten anerkannt wird.
Auch die Uno-Sicherheitsrats-Resolution 1244 von 1999, die nach wie vor gilt, sei nicht verletzt worden. Serbien selbst hat den Gerichtshof aufgefordert, das Gutachten zu verfassen. Die Regierung in Belgrad stand bisher auf dem Standpunkt, dass die Unabhängigkeitserklärung dem Völkerrecht widerspreche. Owada betonte aber nun, dass es im Völkerrecht kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen gibt.
Gutachten stellt keine Verletzung des Völkerrechts fest - mit Download
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