War das nicht objektiv?
FPÖ-Chef bekam vor Handelsgericht gegen ORF Recht
FPÖ-Chef Herbert Kickl hat mit einer Unterlassungsklage gegen den ORF vor dem Handelsgericht in erster Instanz Recht bekommen. Anlass war die Bezeichnung „die ganze blaue Regierungsbande“, die im Rahmen eines „ZiB-Magazin“-Beitrags im Mai 2022 mit dem Titel „Ministerkarussell dreht sich weiter“ gefallen war.
Kickl werde damit „unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt“, heißt es in dem Urteil.
Der ORF kann gegen das Urteil berufen. Der Beitrag war am 9. Mai 2022 auf Sendung gegangen und hatte die zahlreichen Ministerwechsel in Österreich thematisiert. Dabei wurden die freiheitlichen Minister und mit ihnen der ehemalige Innenminister Kickl als „Regierungsbande“ bezeichnet.
Die Medienbehörde KommAustria gab bereits einer Beschwerde der FPÖ Recht. Der ORF habe damit das Objektivitätsgebot verletzt, hieß es in dem Bescheid der Behörde.
FPÖ-Chef bekam vor Handelsgericht gegen ORF Recht
FPÖ-Chef Herbert Kickl hat mit einer Unterlassungsklage gegen den ORF vor dem Handelsgericht in erster Instanz Recht bekommen. Anlass war die Bezeichnung „die ganze blaue Regierungsbande“, die im Rahmen eines „ZiB-Magazin“-Beitrags im Mai 2022 mit dem Titel „Ministerkarussell dreht sich weiter“ gefallen war.
Kickl werde damit „unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt“, heißt es in dem Urteil.
Der ORF kann gegen das Urteil berufen. Der Beitrag war am 9. Mai 2022 auf Sendung gegangen und hatte die zahlreichen Ministerwechsel in Österreich thematisiert. Dabei wurden die freiheitlichen Minister und mit ihnen der ehemalige Innenminister Kickl als „Regierungsbande“ bezeichnet.
Die Medienbehörde KommAustria gab bereits einer Beschwerde der FPÖ Recht. Der ORF habe damit das Objektivitätsgebot verletzt, hieß es in dem Bescheid der Behörde.