NS-Wiederbetätigung: Haft auf Bewährung
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist Mittwochnachmittag beim Landesgericht ein erst 16-Jähriger zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er muss also nicht ins Gefängnis, wenn er nicht rückfällig wird.
Der Jugendliche hatte Bilder im Internet erstellt und weitergeleitet, die die Gräuel der NS-Zeit verharmlosen – etwa ein Foto von KZ-Häftlingen mit der Schriftzug „Familien im Brennpunkt“. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft dem 16-Jährigen das Erstellen von Videos vorgeworfen, die ihn zum Beispiel beim Hitlergruß und beim Wegwerfen einer Regenbogenfahne zeigen.
Zusätzlich zur bereits rechtskräftigen Bewährungsstrafe muss der Bursche eine Führung in der Gedenkstätte des früheren NS-Konzentrationslagers Mauthausen absolvieren und seine Lehre fortsetzen.
@Mortimer zur Info
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist Mittwochnachmittag beim Landesgericht ein erst 16-Jähriger zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er muss also nicht ins Gefängnis, wenn er nicht rückfällig wird.
Der Jugendliche hatte Bilder im Internet erstellt und weitergeleitet, die die Gräuel der NS-Zeit verharmlosen – etwa ein Foto von KZ-Häftlingen mit der Schriftzug „Familien im Brennpunkt“. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft dem 16-Jährigen das Erstellen von Videos vorgeworfen, die ihn zum Beispiel beim Hitlergruß und beim Wegwerfen einer Regenbogenfahne zeigen.
Zusätzlich zur bereits rechtskräftigen Bewährungsstrafe muss der Bursche eine Führung in der Gedenkstätte des früheren NS-Konzentrationslagers Mauthausen absolvieren und seine Lehre fortsetzen.
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Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist Mittwochnachmittag beim Landesgericht ein erst 16-Jähriger zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er muss also nicht ins Gefängnis, wenn er nicht rückfällig wird.
salzburg.orf.at
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