„Cum-Ex“-Affäre: Kanzleramt muss nicht Auskunft geben
In Deutschland muss das Bundeskanzleramt nach einer Gerichtsentscheidung keine Auskunft darüber geben, wie der deutsche Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt mit Journalistinnen und Journalisten in der „Cum-Ex“-Affäre kommuniziert hat. Auskünfte müssten nur zu dienstlich erlangtem Wissen erteilt werden, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg heute mit.
Im konkreten Fall sei nicht ersichtlich, dass es sich bei der fraglichen Kommunikation um eine dienstliche Tätigkeit gehandelt habe.
Geklagt hatte ein Journalist des „Tagesspiegels“. Nach einem Bericht der Zeitung hob das OVG mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts auf, wonach das Kanzleramt noch zu Auskünften verpflichtet war. Rechtsmittel gegen den Beschluss der Zweitinstanz gibt es nach Gerichtsangaben keine, in Eilverfahren entscheidet das OVG abschließend.
Einer der größten Steuerskandale Deutschlands
Auch ein weiterer Journalist unterlag vor Gericht im Streit um Auskünfte zur „Cum-Ex“-Affäre, wie es in der Mitteilung weiter hieß.
Die „Cum-Ex“-Affäre gilt als einer der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte und wird juristisch aufgearbeitet. Die beteiligten Banken und anderen Investoren hatten sich dabei mit einem ausgeklügelten Verwirrspiel von Finanzbehörden Kapitalertragssteuer erstatten lassen, die nie gezahlt wurde.
Zweistelliger Milliardenschaden für Staat
orf.at