„Man wird vieles aushalten müssen". Warum lassen wir den Kalifat-Islamisten das durchgehen? Jurist hat klare Antwort
Politiker fordern harte Konsequenzen, weil Islamisten bei einer Demonstration in Hamburg ein Kalifat gefordert haben. Doch was ist rechtlich überhaupt möglich? Der Jurist Clemens Arzt erklärt, warum abzulehnende Parolen oft keine Konsequenzen haben.
Ein Kalifat sei die Lösung, war auf einem Transparent zu lesen, das am Samstag auf einer Demonstration in Hamburg gezeigt wurde. Aufgerufen zur Versammlung hatten Personen, die nach Informationen des Hamburger Verfassungsschutzes der Gruppierung Muslim Interaktiv nahestehen. Sie gilt als gesichert extremistisch. Unter anderem der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte deshalb, der Rechtsstaat müsse sich nun zur Wehr setzen.
Doch wie wäre das überhaupt möglich? Clemens Arzt ist Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Experte für Polizei- und Versammlungsrecht. Er erklärt, welche hohen Hürden es bei der Einschränkung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit es gibt.
FOCUS online: Die Demonstration in Hamburg wurde nicht verboten, obwohl das offenbar so intensiv wie selten zuvor geprüft wurde. Wann ist es denn grundsätzlich möglich, eine Versammlung zu untersagen?
Clemens Arzt: Im Kern geht es meistens um die Frage, ob die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Das wäre zum Beispiel bei gewalttätigen Ausschreitungen der Fall. In diesem Fall ging es aber eher um die Frage, welche Meinungen auf der Demonstration geäußert werden dürfen. Und das ist nicht immer so eindeutig. Die Hamas hochleben zu lassen, dürfte als Befürwortung von Gewalt gelten und wäre problematisch, aber schon bei der Parole „from the river to the sea“ ist das sehr umstritten.
Politiker fordern harte Konsequenzen, weil Islamisten bei einer Demonstration in Hamburg ein Kalifat gefordert haben. Doch was ist rechtlich überhaupt möglich? Der Jurist Clemens Arzt erklärt, warum abzulehnende Parolen oft keine Konsequenzen haben.
Ein Kalifat sei die Lösung, war auf einem Transparent zu lesen, das am Samstag auf einer Demonstration in Hamburg gezeigt wurde. Aufgerufen zur Versammlung hatten Personen, die nach Informationen des Hamburger Verfassungsschutzes der Gruppierung Muslim Interaktiv nahestehen. Sie gilt als gesichert extremistisch. Unter anderem der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte deshalb, der Rechtsstaat müsse sich nun zur Wehr setzen.
Doch wie wäre das überhaupt möglich? Clemens Arzt ist Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Experte für Polizei- und Versammlungsrecht. Er erklärt, welche hohen Hürden es bei der Einschränkung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit es gibt.
FOCUS online: Die Demonstration in Hamburg wurde nicht verboten, obwohl das offenbar so intensiv wie selten zuvor geprüft wurde. Wann ist es denn grundsätzlich möglich, eine Versammlung zu untersagen?
Clemens Arzt: Im Kern geht es meistens um die Frage, ob die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Das wäre zum Beispiel bei gewalttätigen Ausschreitungen der Fall. In diesem Fall ging es aber eher um die Frage, welche Meinungen auf der Demonstration geäußert werden dürfen. Und das ist nicht immer so eindeutig. Die Hamas hochleben zu lassen, dürfte als Befürwortung von Gewalt gelten und wäre problematisch, aber schon bei der Parole „from the river to the sea“ ist das sehr umstritten.