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Das EU-Parlament beschloss die Verordnung am 11. April 2024 — mit 464 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 65 Enthaltungen Die Vorschriften gelten grundsätzlich seit dem 8. August 2025 vollständig
Kritikpunkt | Kurzbeschreibung |
---|---|
Überwachungsausnahmen | Vage Sicherheitsklauseln könnten Überwachung von Journalisten ermöglichen |
Sonderstatus für Medien | Könnte Desinformation durch selbsternannte Medien fördern |
Desinformationsbewältigung | Plattformen könnten gehindert werden, gefährliche, aber legale Inhalte zu moderieren |
Souveränitätsverschiebung | Nationaler Einfluss könnte EU-weit verlagert werden |
Doppelte Regulierungsinstanzen | Gefahr der Überregulierung etablierter nationaler Systeme |
Umsetzungslücken in Mitgliedsstaaten | Fehlende Infrastruktur und Bereitschaft zur Einhaltung des Gesetzes |
Medien- und Bürgerrechtsorganisationen wie Reporter ohne Grenzen und Liberties warnen, dass diese Ausnahmeregel in Staaten mit schwächerer Rechtsstaatlichkeit leicht missbraucht werden kann.
Besonders heikel: Auch der Einsatz von Staatstrojanern gegen Journalist:innen ist nicht völlig ausgeschlossen, solange die „nationale Sicherheit“ angeführt wird.
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