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Nachrichten aus Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 13322
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Wolken über Deutschland
Das Urteil über die Arbeit des deutschen Bundeskanzlers Friedrich Merz fällt im eigenen Land vernichtend aus

Im Schlusswort seines letzten großen Buches (Staatskunst, 2022) zitiert Henry Kissinger den antiken Philosophen Epiktet: "Unsere Lebensumstände können wir nicht wählen, wohl aber, wie wir mit ihnen umgehen." Um dann die Schlussfolgerung zu ziehen: "Die Aufgabe politischer Führung besteht darin, diese Wahl in die richtigen Bahnen zu lenken."

Mit diesem Maßstab gemessen, spiegeln die Kommentare der Medien im deutschen Sprachraum und die Umfragen in der Bundesrepublik ein vernichtendes Urteil über den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die von ihm geführte Koalitionsregierung: 59 Prozent der Befragten sind mit der Arbeit der Regierung und 56 Prozent mit dem Bundeskanzler "eher unzufrieden". Der 70 Jahre alte Merz ist jetzt ein halbes Jahr Regierungschef. Ein Artikel in der Neuen Zürcher über die Bilanz seiner Ankündigungen und Taten gelangt zum Schluss: "Es könnte sein, dass er der längste Kanzler (1,98 Meter Körpergröße) der Bundesrepublik wird mit der kürzesten Regierungszeit."

Versprechen gebrochen
Merz hat wichtige Versprechen gebrochen und deshalb auch in den Augen vieler CDU-Anhänger seine Glaubwürdigkeit eingebüßt: "Die Schuldenbremse bleibt!" Das kündigte Merz vor der Bundestagswahl im Februar an. Vierzehn Tage nach der Wahl hieß es: eine Billion "Sondervermögen" für die Schaffung von neuen Schulden.

 
Jetzt haben es die Klima-Kleber schwarz auf weiß: Sie sind Kriminelle – und das wird jetzt teuer! Das Landgericht Hamburg hat in einem Zivilprozess zehn Klima-Kriminelle der Gruppe „Letzte Generation“ bundesweit erstmals zu einer drastischen Strafe verknackt.


▶︎ 403.137,68 Euro müssen die selbst ernannten Aktivisten zusammen an die Lufthansa-Gruppe als Schadensersatz zahlen – oder für bis zu zwei Jahre in Ordnungshaft
Brisant:

▶︎ 4.107 Euro Mehrverbrauch von Kerosin,
Nicht so toll für eine klimaterroristische Gruppe.
 

Gericht: Leugnung des Existenzrechts Israels keine Straftat


Die Leugnung des Existenzrechts Israels ist nicht grundsätzlich strafbar, entscheidet ein Gericht. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft sieht hier eine Gesetzeslücke.
Teil-Verbot für anti-israelische Parolen
Einer Pressemeldung des OVG zufolge bleiben Parolen, die einen Bezug zu der in Deutschland verbotenen Terror-Organisation Hamas aufweisen, vorerst verboten. Dazu gehören „Yalla, yalla, Intifada“ (Vorwärts, vorwärts, Intifada) und „From the river to the sea“ (Vom Fluss bis zum Meer). Inwiefern gerade der letztere Ausspruch strafbar sei, habe das Gericht im Eilverfahren nicht abschließend klären können. Grundsätzlich erlaubt sei hingegen die Verwendung des Slogans „There is only one state – Palestine 48“ (Es gibt nur einen Staat – Palästina 1948).

Den Veranstaltern wurde gestattet, alle genannten Parolen zu Beginn der Demonstration einmal zu verlesen. Ihre Verwendung im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurde jedoch untersagt.

Beck: Gesetzeslücke lässt Drohung zu
Aus Sicht der Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) weist das Urteil auf eine Gesetzeslücke hin. Daher sei der Gesetzesgeber in der Pflicht, meinte DIG-Präsident Volker Beck. „Das Problem des am Freitag ergangenen Beschlusses ist eine objektive Strafbarkeitslücke“, schreibt er in einem Beitrag für die Zeitung „Jüdische Allgemeine“. „Vernichtungsdrohungen gegen Israel sind derzeit nicht strafbar, wenn sie nicht zugleich als Aufforderung zu Angriffskrieg oder Terrorismus verstanden werden müssen.“ Deshalb verdiene das Gericht keine Schelte, vielmehr habe „der Gesetzgeber seine Hausaufgaben“ nicht gemacht.

Wenn diese Lücke geschlossen wird, dann wird sich Judenhasser wieder in den Hintern beißen. Hier bleibt es verboten, das Existenzrecht Israels nicht anzuerkennen.
 
Pensionsreform als drohende Bruchstelle
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD schleppt sich seit Wochen dahin und wird vor allem von internen Querelen geplagt. Dass die Junge CDU bei einer zuvor bereits von den Koalitionsspitzen ausverhandelten Pensionsreform nicht mitstimmen will, hat die bisher innenpolitisch glücklos agierende Regierung von CDU-Kanzler Friedrich Merz dem Scheitern gefährlich nahegebracht. Das Aus wird beim Koalitionsausschuss am Donnerstag aber wohl noch abgewendet werden.

Das zeichnete sich zumindest bei der Generaldebatte zum Budget am Mittwoch im Deutschen Bundestag ab. Dort traten die Fraktionschefs der Koalitionspartner, Jens Spahn (Union) und Matthias Miersch (SPD), nach wochenlangem Streit geeint auf – und deuteten einen vorläufigen Kompromiss im Streit um die Pensionen an. Auch im Nachbarland werden die Pensionskosten angesichts der Alterung der Bevölkerung zu einer zunehmenden Belastung für den Staatshaushalt. Doch das Problem dürfte beim Treffen der Koalitionsspitzen am Donnerstag nur aufgeschoben, aber nicht gelöst werden.

Hintergrund des Renten- bzw. Pensionsstreits ist die Forderung vor allem jüngerer Unionspolitikerinnen und -politiker, den vorliegenden vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Stabilisierung des Pensionsniveaus noch zu verändern. Sie kritisieren, dass dieser auch über das Jahr 2031 fortwirkt – und damit über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinausgeht.

Merz bittet um Geduld
Im Bundestag bat Merz angesichts der generell wachsenden Kritik an seiner Regierung um Geduld. Die Opposition – aber auch Stimmen aus der Koalition – werfen der Regierung nicht nur bei den Pensionen vor, die nötigen großen Reformen insbesondere zum Ankurbeln des Wirtschaftswachstums nicht auf den Boden zu bekommen und sich in Klein-Klein zu verheddern.

 
Correctiv: Sie bezeichnen sich als Faktencheck und verbreiten Fakenews.

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Wenn Correctiv lügt, dann ist Wikipedia ein Roman und das Grundgesetz ein Märchenbuch.
Mansour nennt es Lüge, ich nenne es Recherche mit Fußnoten. Der Unterschied? Einer hält Kritik aus.
Dis-Ident mit 9 Millionen? Klingt eher nach Dis-Kredit, wenn man die Gutachten liest.
 
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