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EU darf Polen und Ungarn Zahlungen kürzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt. Das Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machte damit den Weg für die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus frei. Das ermöglicht es, betroffenen Ländern im letzten Schritt EU-Mittel zu kürzen.
Gerade auf Polen und Ungarn könnten damit hohe finanzielle Einbußen zukommen, denn den beiden Ländern wird seitens der EU schon seit Jahren ein Aushöhlen des Rechtsstaates vorgeworfen. In dem Urteil ging es nun konkret um die „Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit“, die seit Anfang 2021 in Kraft ist und dagegen abzielt. Sie soll etwa dafür sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsstaatsprinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern droht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt. Das Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machte damit den Weg für die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus frei...
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