Artikel 72: Ein Schutzschild gegen Menschlichkeit – Wie Europa seine Grenzen abschottet und dabei die Menschenrechte opfert
Es beginnt mit einem Paragrafen – einem juristischen Text, der nichts von der Kälte verrät, die er in die Welt bringt. Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist ein Satz aus juristischen Formeln, nüchtern und sachlich: „Dieser Titel berührt nicht die Ausübung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.“
Ein Satz, der Freiheit verspricht, Schutz der Souveränität. Doch in der Realität ist dieser Artikel ein Freifahrtschein für Kälte, Härte und Abweisung. Ein Schild, hinter dem sich Regierungen verstecken, wenn sie Migranten an ihren Grenzen abweisen, wenn sie Familien auseinanderreißen und das Recht auf Asyl zur Verhandlungsmasse degradieren. Ein Werkzeug, mit dem Staaten ihre Menschlichkeit abschalten und das Völkerrecht beugen.
Europas Festung: Kälte in Paragraphen
An den Außengrenzen Europas ist Artikel 72 längst zur Standardausrede geworden. Ob Griechenland, Italien, Polen oder nun auch Deutschland – immer mehr Mitgliedstaaten berufen sich auf den „Schutz der öffentlichen Ordnung“, um das zu tun, was noch vor wenigen Jahren als Tabu galt: Menschen, die Schutz suchen, einfach zurückzuweisen. Sie sprechen von „Sicherheit“, doch es geht um etwas anderes: Angst, Macht, Kontrolle.