Und das Zeichen auf der Kappe hat kein U, also auch OK
Ein Ustasa ist ein schlechter Mensch. Ein Mörder ist ein schlechter Mensch, EIn Faschist ist ein schlechter Mensch.Dissi ich halte mich stets ans Gesetz und erkenne ganz klar jedes geltende Gesetz an.
Werfe mir nichts vor was nicht stimmt.
Wilst du sagen das meine Grosmutter ein schlechter Mensch ist weil ihre Brüder bei den Ustaschas waren?
Willst du sagen das Familienmitglieder von Mladic schlechte Menschen sind nur weil Mladic ein grausamer Kriegsverbrecher war.
Dissi du kneifst bei jeder sachlichen Diskussion, wer hat dir die Eier weg geschnitten.
Allgemein ablenken und blöde oberflächliche Sprüche klopfen das kannst du wie Mirko und Maradona
Willst du mal was dazu sagen das Euer Dragan ins Parlament will und Ehrenmitglied von Zvezda wurde?
Und das Zeichen auf der Kappe hat kein U, also auch OK
Na dann zieht euch diese Sachen an und macht damit einen Spaziergang durch Bleiburg, sowohl das Eine (beginnt mit weißem Feld) als auch das Andere (in Verbindung mit "Za dom spremni") ist verboten. So verteidigen nur Ustascha-Fans diesen Nazi-Dreck....sieht aus wie das der herceg bosna...also nicht verboten...
Wappen, Lieder und Grüße
Bei der Staatsanwaltschaft Salzburg sieht man das jedoch anders: 14 Mitglieder der Ultras des Fußballvereins Dinamo Zagreb – sieben von ihnen leben in Österreich, zwei haben die Staatsbürgerschaft – werden nach dem NS-Verbotsgesetz, und zwar aufgrund der Verherrlichung des Ustascha-Regimes, angeklagt.
liest wie wenn sich die Hälfte der Deutschen oder Österreicher "Sieg heil" oder sonst einen markanten Spruch der Nazis nicht verbieten lassen will.Hälfte der Kroaten will sich faschistischen Ustascha-Gruß nicht verbieten lassen
Na dann zieht euch diese Sachen an und macht damit einen Spaziergang durch Bleiburg, sowohl das Eine (beginnt mit weißem Feld) als auch das Andere (in Verbindung mit "Za dom spremni") ist verboten. So verteidigen nur Ustascha-Fans diesen Nazi-Dreck.
Übrigens, darf ich auch darauf hinweisen, von 2018
Verbotsgesetz-Anklage nach Ustascha-Huldigung ist rechtswirksam
Die Salzburger Staatsanwaltschaft wirft Fußballfans vor, sich "im nationalsozialistischen Sinn" betätigt zu haben. Zwischenfälle in Wien wurden jedoch nicht geahndetwww.derstandard.at
Na dann zieht euch diese Sachen an und macht damit einen Spaziergang durch Bleiburg, sowohl das Eine (beginnt mit weißem Feld) als auch das Andere (in Verbindung mit "Za dom spremni") ist verboten. So verteidigen nur Ustascha-Fans diesen Nazi-Dreck.
Übrigens, darf ich auch darauf hinweisen, von 2018
Verbotsgesetz-Anklage nach Ustascha-Huldigung ist rechtswirksam
Die Salzburger Staatsanwaltschaft wirft Fußballfans vor, sich "im nationalsozialistischen Sinn" betätigt zu haben. Zwischenfälle in Wien wurden jedoch nicht geahndetwww.derstandard.at
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