
Prozess wegen Angriff auf Neonazis in Ungarn: Maja T. meldet sich aus Isolationshaft
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte Maja T. nicht nach Ungarn ausgeliefert werden dürfen. Jetzt meldet sie sich aus der Haft in Budapest.
Budapest – Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts zu ihren Gunsten hat der antifaschistischen Aktivistin Maja T. nichts mehr genutzt. In einem Brief aus dem Gefängnis, welcher der Frankfurter Rundschau vorliegt, schildert die 24-jährige nicht-binäre Person aus Thüringen ihre Situation. „Von meinem Sieg zu sprechen traue ich mich gerade nicht, war ich doch bereits an Händen und Füßen gefesselt, als meine Anwälte ihn (den Antrag) einreichten, war bereits ausgeflogen in ein Jetzt und Hier, das mir seit sieben Monaten den Atem raubt und mich ungeduldig vor sich her treibt, wie ein entrissenes Herdentier zwischen Häuserschluchten“, heißt es in den Notizen.
Maja T. trotz Urteil des Verfassungsgerichts nach Ungarn ausgeliefert
Das Kammergericht Berlin, das ihre Auslieferung verfügte, hatte zuvor die Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Juni 2024 feststellte – doch zu spät: Da war Maja T. bereits seit einer Stunde ausgeliefert. Die Rechtswidrigkeit des Vorgangs führte nicht dazu, dass T. nach Deutschland zurückgeholt wurde. Vergeblich hatte ihr Vater die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (die Grünen) aufgefordert: „Holen Sie mein Kind Maja zurück nach Deutschland“.
Das Budapester Gericht hat nach Angaben von T.s Anwalt Sven Richwin angekündigt, den Prozess sehr zügig bis September zum Abschluss zu bringen. Im Raum steht eine Strafe von 24 Jahren Haft. Der Umstand, dass selbst ein Erfolg vor dem höchsten deutschen Gericht T. nicht vor der unrechtmäßigen Auslieferung schützen konnte und ihr auch die Rückkehr nicht ermöglicht, erzürnt ihren Anwalt. „In der Wirkung geht das über den konkreten Fall hinaus“, sagte Richwin der FR. „Das ist auch ein Demokratieproblem.“
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Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte Maja T. nicht nach Ungarn ausgeliefert werden dürfen. Jetzt meldet sie sich aus der Haft in Budapest.
Budapest – Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts zu ihren Gunsten hat der antifaschistischen Aktivistin Maja T. nichts mehr genutzt. In einem Brief aus dem Gefängnis, welcher der Frankfurter Rundschau vorliegt, schildert die 24-jährige nicht-binäre Person aus Thüringen ihre Situation. „Von meinem Sieg zu sprechen traue ich mich gerade nicht, war ich doch bereits an Händen und Füßen gefesselt, als meine Anwälte ihn (den Antrag) einreichten, war bereits ausgeflogen in ein Jetzt und Hier, das mir seit sieben Monaten den Atem raubt und mich ungeduldig vor sich her treibt, wie ein entrissenes Herdentier zwischen Häuserschluchten“, heißt es in den Notizen.
Maja T. trotz Urteil des Verfassungsgerichts nach Ungarn ausgeliefert
Das Kammergericht Berlin, das ihre Auslieferung verfügte, hatte zuvor die Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Juni 2024 feststellte – doch zu spät: Da war Maja T. bereits seit einer Stunde ausgeliefert. Die Rechtswidrigkeit des Vorgangs führte nicht dazu, dass T. nach Deutschland zurückgeholt wurde. Vergeblich hatte ihr Vater die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (die Grünen) aufgefordert: „Holen Sie mein Kind Maja zurück nach Deutschland“.
Das Budapester Gericht hat nach Angaben von T.s Anwalt Sven Richwin angekündigt, den Prozess sehr zügig bis September zum Abschluss zu bringen. Im Raum steht eine Strafe von 24 Jahren Haft. Der Umstand, dass selbst ein Erfolg vor dem höchsten deutschen Gericht T. nicht vor der unrechtmäßigen Auslieferung schützen konnte und ihr auch die Rückkehr nicht ermöglicht, erzürnt ihren Anwalt. „In der Wirkung geht das über den konkreten Fall hinaus“, sagte Richwin der FR. „Das ist auch ein Demokratieproblem.“

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