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Never forget Oluja - Dort geschah die größte ethnische Säuberung Europas seit dem 2 WK.

Aber hätten diesem Sezessionsrecht zufolge nicht die Serben Kroatiens das Recht gehabt, sich von der kroatischen Republik abzuspalten? Ich verstehe diesen Sachverhalt bzgl. den Jugoslawienkriegen immer noch nicht ganz.
Das Sezessionsrecht stand meines Wissens nach nur den einzelnen Teilrepubliken zu.
 
Aber hätten diesem Sezessionsrecht zufolge nicht die Serben Kroatiens das Recht gehabt, sich von der kroatischen Republik abzuspalten? Ich verstehe diesen Sachverhalt bzgl. den Jugoslawienkriegen immer noch nicht ganz.

Hier wird über eine unzulängliche Verfassung eines nichtdemokratischen Staates gesprochen, die Meinungen von heute entsprechen den Kriegsverläufen von damals, von daher macht das Alles wenig Sinn.
 
Aber hätten diesem Sezessionsrecht zufolge nicht die Serben Kroatiens das Recht gehabt, sich von der kroatischen Republik abzuspalten? Ich verstehe diesen Sachverhalt bzgl. den Jugoslawienkriegen immer noch nicht ganz.

Die Frage kann man so einfach nicht beantworten. Zunächst einmal stellte die Badinter-Kommission damals fest, dass sich Jugoslawien in einem Zerfallsprozess befindet, was auch keine Kunst war. Das Problem ist jedoch, dass die unausgegorenen Verfassungen des Staates und der Republiken zwar das Thema „konstitutive Völker“ definierte, nicht aber wie sich diese Konstitution ausdrückte. Beispiel: Hätte Kroatien eine legitime Völkerkammer gehabt, in welcher die Serben verfassungsseitig ein Veto auf die Entscheidung des kroat. Parlaments einlegen konnte, wäre die Unabhängigkeitserklärung Kroatiens nichtig.

Man hätte damals auch entscheiden können, dass sich das zerfallende Jugoslawien auch bei den inneren Grenzen einig werden muss. Das war die Option auf die Milosevic setzte. Da allerdings verfassungsseitig die Republiken hier keine klaren Regelungen hatten, entschied man sich für die Regelung, dass die Teilrepubliken des zerfallenden Staates die Nachfolger der SFRJ sind, was automatisch mit der Anerkennung der AVNOJ-Grenzen einherging. Teilrepubliken = Sezessionsrechte gem. Verfassung, konstitutive Völker = keine Sezessionsrechte gem. Verfassung.

Insofern: Wenn die Serben sich von Kroatien abspalten wollten, womit? Eine in der Verfassung der SRH definierte Gebietseinheit in welcher sich die Konstitution der Serben ausdrückte, gab es nicht.

Also entschieden sie so, wie es im Grunde auch heute im Völkerrecht praktiziert wird. Es gibt ein Selbstbestimmungsrecht der Völker, was aber nicht automatisch bedeutet das jedes Volk einen eigenen Staat gründen kann.

Sofern also durch Minderheitenregelungen die Rechte garantiert sind, ist diesem Selbstbestimmungsrecht genüge getan. Beispiel: Kroatien musste seine Verfassung damals an entsprechende Richtlinien anpassen, was eine klare Auflage der EU war.

Umgekehrt: Wenn ein Staat in seiner Ausübung das Selbstbestimmungsrecht einer bestimmten Gruppe beeinträchtigt, verwirkt es (als letzte Option) sein Recht auf territoriale Integrität. Den Fall haben wir im Kosovo, oder anders gesagt: Wenn Serbien die Autonomie und Rechte der Albaner nicht nachweislich seit den 80-ern schrittweise zusammengeschnitten hätte, ließe sich eine Abspaltung des Kosovo nur schwer begründen.
 
Oh Danke!
Ja...recht schwammig eben. Man spricht von Nationen, wobei ich hierbei die verschiedenen Staatsvölker darunter verstehe.

Habe diese Arbeit von Richard Igkar gefunden. Hier das Conclusio:
While Slovenes and Croats have the right to self-determination,
they do not have the right to secede. The right to secede is not
recognized under international law. Although Slovenia and Croa-
tia may not secede, it may be in the best interests of all Yugo-
slavia's ethnic groups to agree to allow each to choose its own
political future. History shows that the forced association of the
Yugoslav peoples has periodically resulted in violence. Dissolving
the federation will put an end to the current warfare and perhaps
prevent future bloodshed. If each of the peoples of Yugoslavia
is free to exercise its right to self-determination, and even secede,
recurring nationalist desires will be satisfied and each of the
peoples of Yugoslavia will be free to pursue political, economic,
social, and cultural development unimpeded.


Quelle: https://lawdigitalcommons.bc.edu/cg...a.org/&httpsredir=1&article=1537&context=iclr
 
Die Frage kann man so einfach nicht beantworten. Zunächst einmal stellte die Badinter-Kommission damals fest, dass sich Jugoslawien in einem Zerfallsprozess befindet, was auch keine Kunst war. Das Problem ist jedoch, dass die unausgegorenen Verfassungen des Staates und der Republiken zwar das Thema „konstitutive Völker“ definierte, nicht aber wie sich diese Konstitution ausdrückte. Beispiel: Hätte Kroatien eine legitime Völkerkammer gehabt, in welcher die Serben verfassungsseitig ein Veto auf die Entscheidung des kroat. Parlaments einlegen konnte, wäre die Unabhängigkeitserklärung Kroatiens nichtig.

Man hätte damals auch entscheiden können, dass sich das zerfallende Jugoslawien auch bei den inneren Grenzen einig werden muss. Das war die Option auf die Milosevic setzte. Da allerdings verfassungsseitig die Republiken hier keine klaren Regelungen hatten, entschied man sich für die Regelung, dass die Teilrepubliken des zerfallenden Staates die Nachfolger der SFRJ sind, was automatisch mit der Anerkennung der AVNOJ-Grenzen einherging. Teilrepubliken = Sezessionsrechte gem. Verfassung, konstitutive Völker = keine Sezessionsrechte gem. Verfassung.

Insofern: Wenn die Serben sich von Kroatien abspalten wollten, womit? Eine in der Verfassung der SRH definierte Gebietseinheit in welcher sich die Konstitution der Serben ausdrückte, gab es nicht.

Also entschieden sie so, wie es im Grunde auch heute im Völkerrecht praktiziert wird. Es gibt ein Selbstbestimmungsrecht der Völker, was aber nicht automatisch bedeutet das jedes Volk einen eigenen Staat gründen kann.

Sofern also durch Minderheitenregelungen die Rechte garantiert sind, ist diesem Selbstbestimmungsrecht genüge getan. Beispiel: Kroatien musste seine Verfassung damals an entsprechende Richtlinien anpassen, was eine klare Auflage der EU war.

Umgekehrt: Wenn ein Staat in seiner Ausübung das Selbstbestimmungsrecht einer bestimmten Gruppe beeinträchtigt, verwirkt es (als letzte Option) sein Recht auf territoriale Integrität. Den Fall haben wir im Kosovo, oder anders gesagt: Wenn Serbien die Autonomie und Rechte der Albaner nicht nachweislich seit den 80-ern schrittweise zusammengeschnitten hätte, ließe sich eine Abspaltung des Kosovo nur schwer begründen.
Danke erstmal für die genau Erklärung!

Zum Markierten: Wer entschied sich in Folge für diese Regelung und durch welche Prozesse wurde sie legitimiert?
 
Danke erstmal für die genau Erklärung!

Zum Markierten: Wer entschied sich in Folge für diese Regelung und durch welche Prozesse wurde sie legitimiert?

Es war die Entscheidung der Badinter-Kommission, soweit mit bekannt waren die von der EG als Schieds/Expertenkommission eingesetzt um zu bewerten wie man mit dem Zerfall der SFRJ umgeht. Die verschiedenen Gutachten beschäftigten sich mit der Frage des Zerfalls und der Sezessionsrechte, sowie Auflagen für die Erlangung der Unabhängigkeit. Die Politik der EG entschied auf Grundlage der Gutachten, mit bekanntem Resultat.
 
Aber hätten diesem Sezessionsrecht zufolge nicht die Serben Kroatiens das Recht gehabt, sich von der kroatischen Republik abzuspalten? Ich verstehe diesen Sachverhalt bzgl. den Jugoslawienkriegen immer noch nicht ganz.

Schwere Frage, jain. Die 6 YU Länder hatten recht auf Abspaltung, aber in Kroatien und Bosnien war es etwas verzwickter, da es dort mehr konstitutive Völker gab, in Kroatien mussten zB beide konstitutive Völker, Kroaten und Serben , zustimmen sofern man ein Unabhängigkeitsreferendum abhalten wollte, in Bosnien sogar drei Völker Serben, Kroaten, Moslems (ab 1993 Bosniaken). Krajina Serben haben das so gesehen, spaltet ihr Kroatien von YU ab ohne unsere Zustimmung, spalten wir als konstitutuves Volk in CRO unsere Mehrheitsgebiete von CRO ab um bei YU zu bleiben. Razumes?

Deswegen hat Tudjman illegal und Verfassungswidrig den Krajina Serben 1990 uch den Status entzogen, damit sie kein VETO einlegen konnten auf das Unabhängigkeitsreferendum. Es gab kein Gesetz oder Lücke in der SFRJ Verfassung, die den Krajina Serben den Status des konstitutiven Volkes entziehen konnte ohne ihre eigene Zustimmung, so das der Konflikt in Kroatien klar von kroatischer Seite und Präsident Tudjman ausging, ähnlich wie im Kosovo von Milosevic, der dort verfassungswidrig die Autonomie entzog.
 
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