Die Frage kann man so einfach nicht beantworten. Zunächst einmal stellte die Badinter-Kommission damals fest, dass sich Jugoslawien in einem Zerfallsprozess befindet, was auch keine Kunst war. Das Problem ist jedoch, dass die unausgegorenen Verfassungen des Staates und der Republiken zwar das Thema „konstitutive Völker“ definierte, nicht aber wie sich diese Konstitution ausdrückte. Beispiel: Hätte Kroatien eine legitime Völkerkammer gehabt, in welcher die Serben verfassungsseitig ein Veto auf die Entscheidung des kroat. Parlaments einlegen konnte, wäre die Unabhängigkeitserklärung Kroatiens nichtig.
Man hätte damals auch entscheiden können, dass sich das zerfallende Jugoslawien auch bei den inneren Grenzen einig werden muss. Das war die Option auf die Milosevic setzte. Da allerdings verfassungsseitig die Republiken hier keine klaren Regelungen hatten, entschied man sich für die Regelung, dass die Teilrepubliken des zerfallenden Staates die Nachfolger der SFRJ sind, was automatisch mit der Anerkennung der AVNOJ-Grenzen einherging. Teilrepubliken = Sezessionsrechte gem. Verfassung, konstitutive Völker = keine Sezessionsrechte gem. Verfassung.
Insofern: Wenn die Serben sich von Kroatien abspalten wollten, womit? Eine in der Verfassung der SRH definierte Gebietseinheit in welcher sich die Konstitution der Serben ausdrückte, gab es nicht.
Also entschieden sie so, wie es im Grunde auch heute im Völkerrecht praktiziert wird. Es gibt ein Selbstbestimmungsrecht der Völker, was aber nicht automatisch bedeutet das jedes Volk einen eigenen Staat gründen kann.
Sofern also durch Minderheitenregelungen die Rechte garantiert sind, ist diesem Selbstbestimmungsrecht genüge getan. Beispiel: Kroatien musste seine Verfassung damals an entsprechende Richtlinien anpassen, was eine klare Auflage der EU war.
Umgekehrt: Wenn ein Staat in seiner Ausübung das Selbstbestimmungsrecht einer bestimmten Gruppe beeinträchtigt, verwirkt es (als letzte Option) sein Recht auf territoriale Integrität. Den Fall haben wir im Kosovo, oder anders gesagt: Wenn Serbien die Autonomie und Rechte der Albaner nicht nachweislich seit den 80-ern schrittweise zusammengeschnitten hätte, ließe sich eine Abspaltung des Kosovo nur schwer begründen.