ich habe deine frage nicht ignoriert, Du ignorierst meine Antwort(en)....
Ich bin offen für alles und auch gerne bereit, meine Aussage zurückzunehmen. Nur musst du mir dann zeigen, wo du die Voraussetzungen eines Ḥadīṯes, damit er als Ṣaḥīḥ klassifiziert wird, aufgezeigt und einige von ihnen [begründet] kritisiert hast.
ambestens Du liest die Vers davor(ab 80) und danach:
Sure 6:80-83
"Und sein Volk stritt mit ihm. Da sagte er: ""Streitet ihr mit mir über Allah, da Er mich schon recht geleitet hat? Und ich fürchte nicht das, was ihr Ihm zur Seite stellt, sondern nur das, was mein Herr will. Mein Herr umfaßt alle Dinge mit Wissen. Wollt ihr euch denn nicht ermahnen lassen?
"Und wie sollte ich das fürchten, was ihr (Allah) zur Seite stellt, wenn ihr nicht fürchtet, Allah etwas zur Seite zu stellen, wozu Er euch keine Vollmacht niedersandte?""
Welche der beiden Parteien hat also ein größeres Anrecht auf Sicherheit, wenn ihr es wissen würdet?"
Die da glauben und ihren Glauben nicht mit Ungerechtigkeiten vermengen - sie sind es, die Sicherheit haben und die rechtgeleitet werden.
Das ist Unser Beweis, den Wir Abraham seinem Volk gegenüber gaben. Wir erheben im Rang, wen Wir wollen. Wahrlich, dein Herr ist Allweise, Allwissend.
Also konkret heißt das jetzt was? Mir reicht eigentlich schon ein Haupt- mit dem entsprechenden Nebensatz: "Mit dem Ẓulm ist in dieser ʾĀyah ... gemeint, weil ..." Das sollte doch eigentlich nicht so schwer sein. Ich kann beim besten Willen auch trotz der ʾĀyah noch den Spielraum und die wörtliche Bedeutung des Wortes nutzen (das was bei dir mit „Ungerechtigkeit“ übersetzt ist), und es als jedes kleines Vergehen deuten. D.h. wer einmal Alkohol getrunken oder auch nur einmal nicht die Blinke gesenkt hat, der hat eben nicht „das Recht auf Sicherheit“. Bitte benutze meine Formulierungshilfe, damit ich auch sicher verstehe, was du sagen willst.
habt ihr Vollmacht mit Hadithe, von Allah (wie die zuvor)...? Vers 93
"Wer ist ungerechter als derjenige, der eine Lüge gegen Allah erdichtet oder sagt: ""Mir wurde offenbart"", während ihm doch nichts offenbart worden war, und der da sagt: ""Ich werde dergleichen hinabsenden, was Allah herabgesandt hat.""? Aber könntest du die Frevler nur in des Todes Schlünden sehen, wenn die Engel ihre Hände ausstrecken: ""Liefert eure Seelen aus! Heute sei euer Lohn die Strafe der Schande als Vergeltung für das, was ihr an Falschem gegen Allah gesprochen habt, und weil ihr euch hochmütig von Seinen Zeichen abgewendet habt."""
Erstens: Was meinst du mit „Vollmacht“ und mit „wie die zuvor“?
Zweitens: Ich habe dir ja bereits mitgeteilt, dass ich die Sunnah des Propheten ﷺ, seine Gebote und Verbote als Offenbarungen Aḷḷāhs ﷻ sehe. Auch habe ich dich gebeten, mir den Widerspruch zwischen dieser meiner Aussage und dem Qurʾān darzulegen. Davon habe ich auch noch nichts gesehen. Wenn wir nun sagen, dass die Sunnah des Gesandten Aḷḷāhs ﷺ eine Offenbarung Aḷḷāhs ﷻ ist – ja was willst du dann eigentlich noch von mir?
Der Grund, warum ich dich nach den Fehlern in der Disziplin des Ḥadīṯ frage, ist einfach der, dass ich der Meinung bin, dass du durch das Refüsieren der Ḥadīṯe auch die Mutterschaft deiner Mutter ablehnen müsstest. Denn der einzige Grund, warum du denkst, dass deine Mutter deine Mutter ist, sind die Narrationen von ihr und deiner Familie (bzw. von dem Umfeld, vom du ausgehst, dass es deine Familie ist). Es wäre schlichtweg töricht, den Überlieferungsweg eines Ḥadīṯ Ṣaḥīḥ anzuzweifeln, weswegen ich dich ja darum bat, mir seine Kriterien für die entsprechende Klassifizierung zu nennen und von dir ausging, dass du an ihnen ja [begründet] Kritik üben könntest. Ich hoffe, da tut sich noch etwas.
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Da du deinen Beitrag geändert hast, werde ich auf das Hinzugefügte nicht mehr eingehen إن شاء الله.