wenn sich die tussen in ziviler kleidung mit waffen fotographieren lassen, dann sind sie vogelfrei.
Jeder zivilist in einem kriesengebiet der sich mit einer waffe ablichten lässt ist ein potenzieller gewalttäter/terrorist und es ist dann legitim diese person auszuschalten. Diese person ist ab dem Zeitpunkt des tragens der waffe in einer konfliktregion kein zivilist mehr NOKTA