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jugo-jebe-dugo
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14.01.2005
Wahlkommission: Kein Stimmrecht für Bürger Israels
In 14 Länder können Exil-Iraker ihre Stimme abgeben - Kommissionssprecher Ajar: "Keine Diskriminierung"
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"Haaretz"
Bagdad - Die Unabhängige Wahlkommission im Irak (IEC) hat am Freitag Aussagen einer Vertreterin der Internationalen Organisation für Migration (IOM) dementiert, denen zufolge aus dem Irak stammende Israelis an den geplanten allgemeinen Wahlen am 30. Jänner teilnehmen könnten. "Diese Person ist nicht ermächtigt, Aussagen zu treffen, die in die Zuständigkeit der Unabhängigen Wahlkommission fallen", erklärte Kommissionssprecher Farid Ajar in Bagdad.
Die israelische Tageszeitung "Haaretz" hatte in ihrer Donnerstag-Ausgabe eine IOM-Vertreterin zitiert, nach deren Darstellung Israelis, die früher irakische Staatsbürger waren, ein Wahlrecht hätten. Wie andere im Ausland lebende ehemalige Iraker könnten diese ihre Stimme in einem von 14 Ländern abgeben, in denen die IOM die Abwicklung der Wahl für die Auslandsiraker organisiert. Israel selbst ist nicht unter diesen 14 Ländern, wohl aber das Nachbarland Jordanien.
Kommissionssprecher Ajar widersprach dieser Ansicht ganz entschieden. "Israelische Staatsbürger können nicht an der Wahl teilnehmen, weil sie sich bei der Stimmabgabe mit israelischen Dokumenten ausweisen müssten." Diese würden aber von der irakischen Wahlkommission nicht anerkannt, weil der Irak keine diplomatischen Beziehungen mit Israel hat. Nach der Gründung des Staates Israel 1948 hatten 130.000 Juden den Irak verlassen oder wurden vertrieben. Ajar betonte jedoch, dass die Auffassung der Wahlkommission keine rassische oder religiöse Diskriminierung beinhalte. "Dies gilt genauso für aus dem Irak stammende Christen oder Muslime, wenn sie heute Staatsbürger Israels sind." (APA/dpa)
Wahlkommission: Kein Stimmrecht für Bürger Israels
In 14 Länder können Exil-Iraker ihre Stimme abgeben - Kommissionssprecher Ajar: "Keine Diskriminierung"
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"Haaretz"
Bagdad - Die Unabhängige Wahlkommission im Irak (IEC) hat am Freitag Aussagen einer Vertreterin der Internationalen Organisation für Migration (IOM) dementiert, denen zufolge aus dem Irak stammende Israelis an den geplanten allgemeinen Wahlen am 30. Jänner teilnehmen könnten. "Diese Person ist nicht ermächtigt, Aussagen zu treffen, die in die Zuständigkeit der Unabhängigen Wahlkommission fallen", erklärte Kommissionssprecher Farid Ajar in Bagdad.
Die israelische Tageszeitung "Haaretz" hatte in ihrer Donnerstag-Ausgabe eine IOM-Vertreterin zitiert, nach deren Darstellung Israelis, die früher irakische Staatsbürger waren, ein Wahlrecht hätten. Wie andere im Ausland lebende ehemalige Iraker könnten diese ihre Stimme in einem von 14 Ländern abgeben, in denen die IOM die Abwicklung der Wahl für die Auslandsiraker organisiert. Israel selbst ist nicht unter diesen 14 Ländern, wohl aber das Nachbarland Jordanien.
Kommissionssprecher Ajar widersprach dieser Ansicht ganz entschieden. "Israelische Staatsbürger können nicht an der Wahl teilnehmen, weil sie sich bei der Stimmabgabe mit israelischen Dokumenten ausweisen müssten." Diese würden aber von der irakischen Wahlkommission nicht anerkannt, weil der Irak keine diplomatischen Beziehungen mit Israel hat. Nach der Gründung des Staates Israel 1948 hatten 130.000 Juden den Irak verlassen oder wurden vertrieben. Ajar betonte jedoch, dass die Auffassung der Wahlkommission keine rassische oder religiöse Diskriminierung beinhalte. "Dies gilt genauso für aus dem Irak stammende Christen oder Muslime, wenn sie heute Staatsbürger Israels sind." (APA/dpa)