Čelebić Habiba
Sajber harambasha
Jetzt nur bis zur 4. Klasse zusammen, ab der 5. getrennt
Kreuzritter und Islamkritiker Shitstorm in 3...2...1...
Ab ca. der sechsten oder siebten Klasse hatten wir getrennten Sport- bzw. Schwimmunterricht. Wenn wir schwimmen gehen, gehen die Mädchen entweder auf den Sportplatz oder in die "Turnhalle" und andersrum.
Jetzt nur bis zur 4. Klasse zusammen, ab der 5. getrennt
Glückwunsch zu diesem Urteil,was anderes hab ich nicht erwartet.Ein Sieg für die freiheitliche Grundordnung und Intergration,wer sie ablehnt hat in Europa nichts zu suchen.
Was ist, wenn man plötzlich durchsetzt, dass der Schwimmunterricht nur oben ohne stattfinden soll, was sagt ihr dann?
Irgendwann ist es auch gut mit Einschränkungen.
Die Bundesverwaltungsrichter urteilten, eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen sei nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der muslimischen Schülerin kollidiere ihre grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit mit dem verfassungsrechtlichen verankerten Erziehungsauftrag des Staates. In solchen Konflikten müsse grundsätzlich abgewogen werden, und es müsse auch nach Kompromissen gesucht werden, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Der Burkini – ein islamkonformer Badeanzug, der nur Gesicht, Hände und Füße freilässt – sei eine Möglichkeit.
[h=2]Leichtbekleidete Männer überall[/h]Die Schülerin hatte argumentiert, die Teilnahme am Schwimmunterricht verletze ihre religiösen Bekleidungsvorschriften. Auch das Tragen eines Burkinis lehnte sie ab. „Der Weg, einen Burkini zu tragen, der stigmatisiert sie, der führt zu ihrer Ausgrenzung“, sagte ihr Anwalt Klaus Meissner. Zudem dürfe sie sich auch nicht dem Anblick leichtbekleideter Jungen im Schwimmbad aussetzen.
Dem folgten die Bundesverwaltungsrichter nicht. Leichtbekleidete junge Männer seien in Deutschland im Sommer überall zu sehen, auch auf den allgegenwärtigen Werbeplakaten sei das Alltag. Der Anblick leichtbekleideter männlicher Schüler im Schwimmbad beinträchtige die 13-Jährige somit nur „geringfügig“ in ihrer Glaubensfreiheit, erklärte Neumann. In dem Falle überwiege der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag. Der Vater der 13-Jährigen hatte vor der Urteilsverkündung erklärt, er wolle die Entscheidung akzeptieren.
[h=2]Keine Rücksicht auf religiöse Belange[/h]Ähnlich urteilte der 6. Senat noch in einem zweiten Verfahren, das am Mittwoch in Leipzig verhandelt wurde. Die Eltern eines inzwischen 18-jährigen Sohnes hatten vor fünf Jahren beantragt, dass der Junge im Rahmen des Unterrichts nicht den Kinofilm „Krabat“ ansehen müsse. Darin ginge es um schwarze Magie – und das sei mit ihrem Glauben als Zeugen Jehovas nicht vereinbar. Auch hier kollidierte das Grundrecht auf elterliche Erziehung in religiösen Fragen mit dem staatlichen Bildungsauftrag.
Klage abgewiesen: Musliminnen müssen am Schwimmunterricht teilnehmen - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten
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