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Sexuelle Übergriffe auf Frauen mitten in Deutschland und niemand tut wirklich was dag

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
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Die aktuelle Rechtsprechung bzw. rechtliche Auslegung zum Art. 53 Aufenthaltsgesetz liegt zurzeit erst ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren (ausgehend von der realen Abschiebepraxis)

(3) Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, der im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt, der einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt, dem nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht oder der eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt, darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist.

D.h. dass ein Asylant/Flüchtling bei einer Verurteilung wegen (versuchter) Vergewaltigung oder sexueller Belästigung aktuell nur in sehr schwerwiegenden Fällen mit einer Abschiebung rechnen muss

Ab drei Jahren ist die Abschiebung zwingend, ab einem Jahr besteht die Möglichkeit zur Abschiebung. Wenn ein Asylant, der seit 20 Jahren hier lebt eine Straftat begeht, die eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zur Folge hat, wird er nicht unbedingt abgeschoben, da er als hier verwurzelt gilt. Begeht er aber eine Straftat, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren führt, dann würde man ihn auch noch nach 20 Jahren abschieben.
 
Hier ein aktuelles Beispiel der Realität hinsichtlich der Registrierung/Identität und Behandlung von (straffälligen) Flüchtlingen in Deutschland..

Nicht verwunderlich, dass es bei den Fällen in Köln auch so lange Unklarheit zu der Herkunft der Täter gab.. (Schein)Syrer vs. Nordafrikaner?


Angreifer von Paris hatte mindestens sieben Identitäten


Der bei einem Angriff auf Pariser Polizisten erschossene Mann ist der deutschen Polizei bekannt gewesen. Er lebte zuletzt in einem Asylbewerberheim in Recklinghausen.

Ein Streifenwagen der Polizei in Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen) vor der Asylbewerberunterkunft, in der der Mann, der in Paris mutmaßlich zwei Polizisten attackierte, gewohnt hat© Marcel Kusch/dpa


Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) hat mitgeteilt, dass der Angreifer von Paris sich mit mindestens sieben verschiedenen Identitäten ausgewiesen hat. "Er war bei verschiedenen Behörden unter verschiedenen Namen bekannt", sagte LKA-Sprecher Uwe Jacob bei einer Pressekonferenz. Seine echte Identität und auch seine Nationalität habe noch nicht geklärt werden können.

Der Polizei war der Mann als Walid Salihi bekannt. Unter diesem Namen reiste er erstmals am 1. Dezember 2013 nach Deutschland ein. Vorher habe er sich offenbar fünf Jahre lang illegal in Frankreich aufgehalten. Er sei in Deutschland mehrfach straffällig geworden, zum ersten Mal im Mai 2014. Er wurde unter anderem wegen Drogenhandel mehrfach verurteilt. Zur Last gelegt werden ihm auch schwere Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. In einem Fall sei er auch sexuell übergriffig geworden. Am 30. November 2015 wurde er in Deutschland letztmalig straffällig – wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/recklinghausen-attentaeter-paris-identitaeten-landeskriminalamt
 
ich mein wenn ich in einer disco bin,grapsch ich manchmal auch einem girl beim vorbei gehen kurz an den hintern und warte auf ihre reaktion.entweder ballert sie mir eine oder schimpft mich aus oder lächelt mich an.das geht in ordnung.doch das leichte angrapschen ist das äusserste, was sich ein mann gegenüber einer frau erlauben darf.man muss seine grenzen kennen.ganz einfach die kiste.gruss oliver

Auf so was stehen wir Frauen ja besonders.
 
Dieser Artikel von der Süddeutschen ist ein sehr schlechter Vergleich.
Dieses zusammenrotten von zahlreichen jungen Männern um dann Frauen zu belästigen / zu vergewaltigen hat sehr wohl seinen Ursprung aus jenen Regionen wo sie herkommen und war bisher einzigartig in Europa.
Vor allem in Ägypten während des arabischen Frühlings kam so was häufig vor.
Da ist es ein großes Problem dort, das Massengrabschen eine echte Spezialität, die sie jetzt einfach mitbringen, ist ja auch normal, auch zu Hause war es verboten, aber die denen das da schon scheißegal war denen ist es auch hier scheißegal, ob das nun vom Islam, von der Sonne, vom Wüstensand oder von Allem kommt ist scheißegal.
So manchem fiel nach den Ereignissen in Köln und Hamburg sofort der Tahrir-Platz in Kairo ein. Was dort am 11. Februar 2011, am Abend des Rücktritts von Ägyptens Diktator Hosni Mubarak, mit dem Missbrauch der CBS-Journalistin Lara Logan durch Dutzende junger Männer begann, wuchs sich in den folgenden Jahren zu regelmäßigen sexuellen Massenverbrechen gegen Frauen aus, an denen sich rasende Mobs von Hunderten junger Täter beteiligten. „Es ist eine Schande“, schimpfte damals aus dem fernen Washington Hillary Clinton, sprach von einem „tief beunruhigendem Muster“ und nannte solche Exzesse „eines so großen Volkes unwürdig“.

Übergriffe gegen Frauen sind in Ägypten, aber auch in anderen Nationen des Nahen Osten weit verbreitet, nicht nur auf öffentlichen Plätzen, auch im Alltagsleben und in den Familien. Von einem „sozialen Krebs“ spricht eine Studie des „Ägyptischen Zentrums für Frauenrechte“, nach der 83 Prozent der ägyptischen Frauen sexuelle Gewalt erleben, 46 Prozent sogar täglich – egal, ob verschleiert oder unverschleiert.
Gewalt gegen Frauen: Übergriffe sind in arabischen Ländern Alltag | Politik - Frankfurter Rundschau
 
wenn man eine frau charmant und mit würde angrapscht,ist das keine belästigung, sondern mehr ein kompliment.ich mein,es freut eine frau, wenn sie merkt das sie begehrt wird und geil auf männer wirkt.doch vorsicht,grapschen ist nicht gleich grapschen.ein zärtlicher leichter klaps auf den po,ist das beste zeichen das die frau erotisch und sexy ist.mehr ist nicht erlaubt.gruss oliver
 
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