https://www.bizeps.or.at/neues-gesetz-fuer-persoenliche-assistenz-in-slowenien/
Der Kampf für ein Recht auf „Persönliche Assistenz“ in Slowenien war lang und hart.                                                                          European Commission Audiovisual Library                                                        Die Mitglieder von ENIL (Europäisches Netzwerk Selbstbestimmt  Leben) sind Pioniere und gelten seit vielen Jahren schon als einsame  Kämpfer*innen in Slowenien, die nach den ENIL-Prinzipien für das Recht  auf Persönliche Assistenz gekämpft haben.
 Die Vision von Persönlicher Assistenz als grundlegendes  Menschenrecht, nicht nur als neues soziales Recht, war oft weit entfernt  vom Verständnis der üblichen traditionellen Behindertenhilfe.  Persönliche Assistenz gab es 22 Jahre lang nur als Pilotprojekt für  wenige bedürftige Nutzer*innen.
 Am 17. Februar 2017 verabschiedete die slowenische  Nationalversammlung schließlich ein neues Gesetz über das Recht auf  Persönliche Assistenz. Dieses Ereignis ist der wichtigste Tag im Leben  von Menschen mit Behinderungen in Slowenien. 
Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
 Das Gesetz definiert die folgenden Grundsätze der Planung und Durchführung Persönlicher Assistenz:
 
- die Achtung der Selbstbestimmung von Assistenznehmer*innen; 
- eine freie Wahl der Assistenznehmer*innen bei der Durchsetzung ihrer  Rechte auf Persönliche Assistenz, sowie bei der Bereitstellung; 
- eine individuelle und auf die persönlichen Bedarfe zugeschnittene Unterstützung; 
- die Chancengleichheit, sowie der freie Zugang zur Persönlichen Assistenz; 
 Menschen, die Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen können, sind:
 
- Personen, die Assistenz bei der Durchführung von Aktivitäten  benötigen, um ein Selbstbestimmtes Leben alleine oder in ihrer Familie  zu führen; 
- Menschen, die bei Bildung, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Assistenz benötigen; 
- Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt (es sei denn, der  Assistenznehmer hatte vor dem 65. Lebensjahr Persönliche Assistenz  bereits in Anspruch genommen. In diesem Fall bleibt das Recht auf  Persönliche Assistenz erhalten); 
- Personen, die nicht in einer Einrichtung (z. B. in einem Altenheim  oder einem Pflege- und Arbeitszentrum) leben und mindestens einen Bedarf  von 30 Stunden Persönlicher Assistenz in der Woche haben; 
 Die Antragstellung der Persönlichen Assistenz ist unkompliziert:
 Die Antragsteller*innen füllen ein Formular mit persönlichen  Informationen aus und erkennen an, dass die Hälfte des Pflegegeldes als  Gegenleistung für die Finanzierung der Persönlichen Assistenz  angerechnet wird. Sie senden das Formular an das zuständige  Sozialarbeitszentrum, das seinerseits ein Expertenkomitee sendet,  welches aus drei Personen besteht (Sozialarbeiter*in oder Psychologe*in,  medizinische*r Sachverständige*r und eine Person mit Behinderung).
 Die Mitglieder des Komitees beurteilen den Bedarf der  Antragsteller*innen anhand eines speziellen Fragebogens und erstellen  ein Gutachten. Aus diesem Gutachten geht hervor, wie viele Stunden pro  Woche die Assistenznehmer*innen benötigen.
 Auf dieser Grundlage erstellt ein persönlicher Assistenzdienstleister  einen Executive-Plan, der sich aus der Liste der Dienste, der Anzahl  der Stunden der Persönlichen Assistenz und der Anzahl der Persönlichen  Assistent*innen, die die Benutzer*innen benötigen, zusammensetzt.
 Die Assistenznehmer*innen sind angehalten, eigene Persönliche  Assistent*innen zu finden. Bei Bedarf kann der Assistenzdienstleister  bei der Suche nach passendem Personal unterstützen.
 Das Gesetz zur Persönlichen Assistenz entlastet Menschen mit  Behinderungen, die bis jetzt Zugeständnisse machen und einen  außergewöhnlichen Einfallsreichtum zeigen mussten, um am Leben in der  Gemeinschaft teilhaben zu können, enorm. Während die Bedingungen für  Menschen mit Behinderungen noch lange nicht perfekt sind, stellt dieses  Gesetz einen großen Fortschritt dar.
 Vielen Menschen mit Behinderungen in Slowenien, denen zuvor keine  andere Wahl blieb, als in einer Einrichtung zu leben, wird nun ein  gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft  ermöglicht.
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Britischer Außenminister blamiert sich in Slowenien mit Unwissenheit:
https://www.theguardian.com/politic...sal-state-jeremy-hunt-makes-gaffe-in-slovenia