Richter untersagt Donald Trump Schlussplädoyer bei Betrugsprozess
Donald Trump wollte im New Yorker Betrugsprozess sein eigenes Schlussplädoyer halten – sich jedoch nicht an die Regeln halten. Richter Arthur Engoron hat nun entschieden: »Er wird morgen nicht im Gericht sprechen.«
In seinem Betrugsprozess in New York darf Donald Trump kein Schlussplädoyer halten. Der Richter in dem Verfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hat diesem die Erlaubnis für ein eigenes, gesondertes Schlussplädoyer entzogen. Gerichtsakten zeigten einen Austausch via E-Mail zwischen Richter Arthur Engoron und Trumps Anwälten, in denen Engoron auf die Bedingungen für eine Rede des Ex-Präsidenten hinweist. Als die Anwälte diese als »sehr ungerecht« bezeichnen, antwortet der Richter: »Er wird morgen nicht im Gericht sprechen.«
Donald Trump wollte im New Yorker Betrugsprozess sein eigenes Schlussplädoyer halten – sich jedoch nicht an die Regeln halten. Richter Arthur Engoron hat nun entschieden: »Er wird morgen nicht im Gericht sprechen.«
In seinem Betrugsprozess in New York darf Donald Trump kein Schlussplädoyer halten. Der Richter in dem Verfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hat diesem die Erlaubnis für ein eigenes, gesondertes Schlussplädoyer entzogen. Gerichtsakten zeigten einen Austausch via E-Mail zwischen Richter Arthur Engoron und Trumps Anwälten, in denen Engoron auf die Bedingungen für eine Rede des Ex-Präsidenten hinweist. Als die Anwälte diese als »sehr ungerecht« bezeichnen, antwortet der Richter: »Er wird morgen nicht im Gericht sprechen.«
Donald Trump: Richter untersagt dem Ex-Präsidenten das Schlussplädoyer im Betrugsprozess in New York
Donald Trump wollte im New Yorker Betrugsprozess sein eigenes Schlussplädoyer halten – sich jedoch nicht an die Regeln halten. Richter Arthur Engoron hat nun entschieden: »Er wird morgen nicht im Gericht sprechen.«
www.spiegel.de