Du sagtest selbst, dass Epsteins Verbindung zum CIA und Alefantis bekennende Pädophilie nichts beweisen würde, jetzt wiederhole ich es und du bekommst nen erneuten cholerischen Anfall.
Im Zuge eines Indizienprozesses sammelt man erstmal Fakten, um es irgendwann zu beweisen. Dies fand nicht statt. Auch im Nachhinein nicht, obwohl seit der Epsteinsache klar ist, dass es diese Dinge gibt.
Du kapierst es nicht. Ich will diesen Scheiß hier nicht haben, abgesehen davon, habe ich dir schon viele Male gesagt, wenn es Beweise gibt, aber nicht irgendwelche QAnon-Fake-News und sonstige Möchtegern-Aufdecker die nur schwurbeln, dann wird es auch Anklagen geben, sowohl bei Epstein als auch bei Diddy.
Was du machst sind irgendwelche Unterstellungen die strafbar sind und auch aus diesem Grund will ich dieses widerliche Zeug hier nicht haben.
Da du ja absolut keine Ahnung hast:
Ein Indizienprozess ist ein Strafprozess, bei dem die Beweisführung vor allem auf Indizien basiert, anstatt auf direkten Beweisen (z. B. Augenzeugen oder Geständnisse). Indizien sind Tatsachen, aus denen auf eine andere Tatsache geschlossen werden kann. In einem solchen Verfahren ist es entscheidend, wie die Indizien zusammengefügt und bewertet werden, um die Schuld oder Unschuld einer Person zu beweisen.
Fakten und Indizien im Indizienprozess:
Vor Beginn des Prozesses:
Indizien müssen in der Regel vor Beginn des Prozesses durch die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft gesammelt werden.
Diese Indizien werden in der Anklageschrift festgehalten und dienen als Grundlage des Gerichtsverfahrens.
Beispiele für Indizien sind DNA-Spuren, Fingerabdrücke, Motive, Verhaltensweisen, Alibis, oder zeitliche Abläufe.
Im Zuge des Prozesses:
Während des Prozesses werden die vorgelegten Indizien geprüft, analysiert und im Zusammenhang betrachtet.
Neue Indizien können während des Verfahrens entdeckt werden (z. B. durch Zeugenaussagen oder weitere Untersuchungen).
Die Bewertung der Indizien erfolgt durch das Gericht, das klären muss, ob diese in ihrer Gesamtheit einen zwingenden Beweis für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten liefern.
Einzeln betrachtet können Indizien oft mehrdeutig sein, doch in ihrer Gesamtheit müssen sie so überzeugend sein, dass für das Gericht kein vernünftiger Zweifel an der Sachlage bleibt („indizielle Beweiskette“).
Faktenlage und Beweiswürdigung:
Das Gericht ist verpflichtet, die Beweise (auch Indizien) frei zu würdigen (§ 261 StPO in Deutschland). Es entscheidet, ob die Indizien schlüssig und ausreichend sind, um den Sachverhalt sicher festzustellen.
Lücken in der Beweiskette können zur Freisprechung führen, da Zweifel zugunsten des Angeklagten gewertet werden müssen („in dubio pro reo“).
Fazit:
Die Indizien, die die Grundlage der Anklage bilden, müssen in der Regel vor dem Prozess durch Ermittlungen vorliegen.
Neue Indizien können jedoch im Verlauf des Prozesses entstehen oder entdeckt werden.
Entscheidend ist die schlüssige Verknüpfung der Indizien zu einem Gesamtbild, das eine eindeutige Schlussfolgerung zulässt.