KEIN ICE-ZUGANG IN DIESES BÜRO
Privatgelände – Zutritt gesetzlich eingeschränkt
MITTEILUNG AN ALLE STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN UND EINWANDERUNGSBEAMTEN:
Dies ist ein privater Arbeitsplatz. Sie dürfen nicht in nicht-öffentliche Bereiche dieses Büros eindringen (einschließlich Büros, Pausenräume, Lagerräume und nur für Personal zugängliche Bereiche), ohne einen gültigen richterlichen Durchsuchungsbefehl, der von einem Bundesrichter oder einem Bundesrichter im Ruhestand unterzeichnet wurde.
Ein ICE-Verwaltungsbefehl (Formular I-200 oder I-205) berechtigt nicht zum Zutritt in private Bereiche dieses Büros.
Sie dürfen Mitarbeiter:innen nicht befragen oder die Räumlichkeiten durchsuchen, ohne über eine ordnungsgemäße gesetzliche Befugnis zu verfügen.
Alle Mitarbeiter:innen und Besucher:innen haben das Recht zu schweigen und das Recht auf einen Anwalt.

WENN SIE VERSUCHEN, DIESES BÜRO OHNE EINEN GÜLTIGEN RICHTERLICHEN BEFEHL ZU BETRETEN, WERDEN SIE AUFGEFORDERT, ZU GEHEN.

WENN SIE EINEN RICHTERLICHEN BEFEHL VORLEGEN, INFORMIEREN SIE BITTE UNVERZÜGLICH DIE GESCHÄFTSLEITUNG UND DIE RECHTSABTEILUNG, BEVOR SIE FORTFAHREN.

WENN SIE EINTRETEN, BEGEHEN SIE HAUSFRIEDENSBRUCH, UND WIR WERDEN RECHTLICHE SCHRITTE EINLEITEN.
Diese Regelung entspricht:
Der Verfassung der Vereinigten Staaten, 4. Zusatzartikel
Dem Kalifornischen Regierungsgesetz § 7285.1
Dem Kalifornischen Arbeitsgesetz § 1019.2
Dem Gesetz zum Schutz von Einwanderungsarbeitnehmern (AB 450)
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