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Völkermord an den Armeniern

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Also wenn man den Quellen glauben darf richtig?
Hab ich das jetzt richtig gelesen?

Dann mach es dir mal ganz einfach
Jetzt zeige mir bitte einen richterlichen Beschluss, welcher diese These bestätigt und zwar von einem internationalen Gericht

Danke für das Gespräch liebe Ivo
Keine Ahnung was du für Probleme mit dem lesen hast.
Es geht darum, dass der Völkermord an den Armeniern International anerkannt wurde, genau so wie der Völkermord an den Herero und Nama, es gab dazu keine Gerichtsverhandlungen, auch zum Völkermord an den Serben nicht, oder den Völkermord an den Sinti und Roma gab es auch keine Gerichtsverhandlung soweit ich weiß.

Völkermord an den Armeniern im damaligen Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges. Auch wenn die aus dem Osmanischen Reich hervorgegangene Türkei offiziell bestreitet, dass es diesen Völkermord gegeben hat, wird er weltweit überwiegend anerkannt; so auch von den Vereinten Nationen.



Damit ist die Sache für mich erledigt. Jeder international anerkannte Völkermord bzw. die Leugnung dieses wird mit einer Verwarnung geahndet.
 
Keine Ahnung was du für Probleme mit dem lesen hast.
Es geht darum, dass der Völkermord an den Armeniern International anerkannt wurde, genau so wie der Völkermord an den Herero und Nama, es gab dazu keine Gerichtsverhandlungen, auch zum Völkermord an den Serben nicht, oder den Völkermord an den Sinti und Roma gab es auch keine Gerichtsverhandlung soweit ich weiß.

Völkermord an den Armeniern im damaligen Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges. Auch wenn die aus dem Osmanischen Reich hervorgegangene Türkei offiziell bestreitet, dass es diesen Völkermord gegeben hat, wird er weltweit überwiegend anerkannt; so auch von den Vereinten Nationen.



Damit ist die Sache für mich erledigt. Jeder international anerkannte Völkermord bzw. die Leugnung dieses wird mit einer Verwarnung geahndet.


Die Türken argumentieren halt immer gern damit das es ein ,,Vorwand,, gab. Die Armenier haben auch Massaker begangen usw.

Das erinnert mich an das Pogrom von Instanbul 1955 an den Griechen, der Grund war der angebliche Bombenashclag auf das Geburtshaus von Atatürk. (Was nie passiert ist)

Heutzutage sagt man das ein Türkischer Soldat in Zypern erschossen wurde ,darum war es ok das man sich an den Griechen in Istanbul gerächt hat :lol:
 
Keine Ahnung was du für Probleme mit dem lesen hast.
Es geht darum, dass der Völkermord an den Armeniern International anerkannt wurde, genau so wie der Völkermord an den Herero und Nama, es gab dazu keine Gerichtsverhandlungen, auch zum Völkermord an den Serben nicht, oder den Völkermord an den Sinti und Roma gab es auch keine Gerichtsverhandlung soweit ich weiß.

Völkermord an den Armeniern im damaligen Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges. Auch wenn die aus dem Osmanischen Reich hervorgegangene Türkei offiziell bestreitet, dass es diesen Völkermord gegeben hat, wird er weltweit überwiegend anerkannt; so auch von den Vereinten Nationen.



Damit ist die Sache für mich erledigt. Jeder international anerkannte Völkermord bzw. die Leugnung dieses wird mit einer Verwarnung geahndet.

Wie ich schon sagte, dein Geschwafel hat rechtlich null Rückhalt
Wird auch vom europäischen Gerichtshof so gesehen

Kümmer Dich lieber um die NDH Nazi‘s
Da sieht es vor Gericht weitaus schlechter aus für Kroatien
 
Wie ich schon sagte, dein Geschwafel hat rechtlich null Rückhalt
Wird auch vom europäischen Gerichtshof so gesehen
Wie schon einige Male erwähnt, du beschreibst dich vortrefflich selber.
Welcher europäische Gerichtshof sieht es anders?
Kümmer Dich lieber um die NDH Nazi‘s
Da sieht es vor Gericht weitaus schlechter aus für Kroatien

Ich habe mich schon darum gekümmert. Die Leugnung des Völkermordes an den Serbien wird verwarnt, auch das bejubeln von Kriegsverbrechern und auch Ustascha.
Deshalb kannst du deine Unwissenheit auch gerne für dich behalten.
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Nein, auch der nicht

Abweichende Meinungen
Bemerkenswert ist, dass der Gerichtshof sein Urteil nicht einstimmig fällte. Zwei Richter waren der Meinung, es gebe durchaus einen internationalen Konsens in der Frage der Bewertung der Massenmorde an den Armeniern. Sie hielten in ihren Stellungnahmen fest, dass sie den Weiterzug an die Grosse Kammer des EGMR begrüssen würden, weil sich das Gericht noch nie zum Thema geäussert hat. Das vorliegende Urteil ist ein Urteil der 1. Kammer des EGMR.

Urteil und Argumentationslinien des EGMR
Der EGMR hatte die Frage zu beurteilen, ob der türkische Politiker Dogu Perinçek in der Schweiz zu Recht wegen rassistischer Diskriminierung (Art. 261bis StGB) verurteilt wurde oder nicht. Für die Strassburger Richter/innen sind die gesetzlichen Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt. Sie gehen auch mit den Schweizer Kollegen/-innen einig, dass Perinçek mit einer Strafe rechnen musste, als er in der Schweiz den Genozid an den Armeniern als «internationale Lüge» bezeichnete.

Aus den folgenden Gründen kommt der EGMR dennoch zu einer anderen Schlussfolgerung als die Schweizer Gerichtsinstanzen: Der EGMR sieht, wie erwähnt, den Konsens im Zusammenhang mit der Bewertung der Massenmorde an den Armeniern nicht gegeben. Zudem bewertet der EGMR den Auftritt Perinçeks nicht als nationalistischen, rassistischen Angriff auf die armenische Gemeinschaft in der Schweiz. Er war demnach weder herabwürdigend noch als Aufruf zu rassistischer Hassrede oder Gewalt einzuschätzen. Auch hat Perinçek gemäss EGMR den Massenmord an den Armeniern nicht als solchen in Frage gestellt, sondern nur dessen Bewertung als Genozid. Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt. Der EGMR hält ferner mit Bezug auf zwei europäische Verfassungsgerichtshöfe fest, dass die Leugnung eines Genozids nicht zwangsläufig zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen muss.

 
Doch der EGMR sagt das er bezweifeln ( leugnen ) kann das es ein Völkermord war , ohne dafür bestraft zu werden.

Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt
 
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