Juristische Auseinandersetzungen [Bearbeiten]
Nach Sarrazins Entlassung aus dem Vorstand der DB Netz AG folgten juristische Streitigkeiten. Dabei bezog er für eine Übergangszeit sein Gehalt, während die Einzelheiten der Trennungsmodalitäten geregelt werden sollten. Nach Angaben von Hartmut Mehdorn habe Sarrazin mit dem Amtsantritt als Finanzsenator seinen noch laufenden Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen gebrochen, in welchem festgelegt war, dass Nebentätigkeiten nicht erlaubt seien. Der Arbeitsvertrag sei daraufhin seitens der DB fristlos gekündigt worden.[12] Sarrazin klagte durch drei Instanzen auf Zahlung der Abfindung, was in dritter Instanz vom Bundesgerichtshof abgewiesen wurde.[2]
Im Rahmen der Tempodrom-Affäre wurde ihm vorgeworfen, Landesgelder regelwidrig vergeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob im November 2004 Anklage. Ermittelt wurde außerdem gegen zwei weitere SPD- und zwei CDU-Politiker, drei Unternehmer und zwei
Wirtschaftsprüfer. Gegen den ermittelnden Oberstaatsanwalt reichte Sarrazin eine
Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Das
Landgericht Berlin lehnte es im Dezember 2004 ab, das Hauptverfahren zu eröffnen, da die Anklage als
unschlüssig angesehen wurde.
Seit August 2009 wird von der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Sarrazin wegen Untreue ermittelt. Er soll den Golf- und Landclub Berlin-Wannsee e.V. zulasten des Landes Berlin finanziell begünstigt haben.[9] Sarrazin weist die Vorwürfe zurück mit der Begründung, er sehe keinen Vermögensschaden für das Land.
[13]