Mir ist schon klar warum du es mit dem Verstehen nicht so hast. Es geht nicht darum, dass sie sich schämen soll, sondern darum, dass sie sich schämen soll, weil sie eine Straftat zur Anzeige gebracht hat. Und genau das impliziert, dass das BF, also ich, damit einverstanden ist, dass man Beleidigungen gegen Politiker posten darf."... sollte sich schämen" IST rechtlich pillepalle, das sagen sie sich ab und zu gegenseitig auch im Bundestag
4. Soziales
Sie werden bestimmt einige Likes bekommen. Je früher Sie posten, desto wahrscheinlicher ist das. Sehen Sie das als Bestätigung und liken Sie dafür die Hass-Kommentare der anderen. Solche Gruppenerfahrungen bei gleichzeitiger Einsamkeit daheim kann ich Ihnen dank meines facebook-Profils kostenlos anbieten.
5. Konsequenzen
Sie brauchen die großen Worte nicht zu scheuen. Denn Sie wissen: Ich stelle zwar regelmäßig Strafanzeigen wegen Beleidung und Volksverhetzung, die Ermittlungsbehörden verfolgen Ihre Taten aber nur vereinzelt und stellen die Verfahren rasch ein.
Trotzdem kann es unangenehm sein, wenn gegen Sie ermittelt wird. Erst kürzlich bekam ich diese E-Mail:
***
hallo frau kühnast
wie ich heute erfuhr ,haben Sie mich wegen Beleidigung in Ihrer
facebookseite angezeigt.
natürlich war meine Wortwahl Ihnen gegenüber nicht richtig und total
überzogen und deshalb entschuldige ich mich auch in aller form deswegen .was
mich bei diesem beitrag geritten hatte kann ich jetzt nicht mehr
nachvollziehen denn ich finde diesen beitrag nicht mehr.
es war denke ich mal ein beitrag zur aktuellen Flüchtlingsdiskussion und in
der aufgeheizten Stimmung bin ich wohl weit über das ziel
hinausgeschossen...er Ermittlungsbehörde habe ich in meiner Stellungnahme
mitgeteilt das ich den Tatbestand zugebe und ich mich bei Ihnen
entschuldigen werde...
das ist mir jetzt eine Mahnung zurückhaltender in den sozialen medien zu
sein.eine Geldbuße werde ich wohl leisten müssen.
Viel Freude und emotionale Erleichterung beim Schreiben wünscht
Renate Künast
derjenige der die Beleidigung gemeldet hat sollte sich schämen, weil derjenige der den Melder als "Pädophiler oder ********" bezeichnet hat verwarnt wurde und da es die 5. Verwarnung war in folge dessen gesperrt wurde.sie sollte sich etwas schämen.
das wäre ganz klar eine beleidigung."Herr Präsident, mit Verlaub, Sie sind ein Arschloch"
Wenn es sich um den Bundespräsidenten handelt, so ist es in Österreich strafbar."Herr Präsident, mit Verlaub, Sie sind ein Arschloch"
Kommt hier ja auch gar nicht so selten vor, wenngleich es vor einiger Zeit noch deutlich ärger war. Stichwort "Meldepicka". Die gemeinten User dürfen sich angesprochen fühlen....
P.S.: Auf BF und unsere Regeln umgemünzt würde so eine Aussage bedeuten:
derjenige der die Beleidigung gemeldet hat sollte sich schämen, weil derjenige der den Melder als "Pädophiler oder ********" bezeichnet hat verwarnt wurde und da es die 5. Verwarnung war in folge dessen gesperrt wurde.
das wäre ganz klar eine beleidigung.
eine beleidigung wäre es nicht, wenn ein "meiner meinung sind sie ein a...." , stehen würde.
Oder ganz diplomatisch „Ihr Verhalten erinnert mich an das eines Arschlochs“Ich glaube eher "ich habe das Gefühl Sie sind ein Arschloch" wäre sanktionsfrei?!
Das ist ja geil.....sogar zwischenmenschlich ist das noch voll im Rahmen.....fast schon ein Kompliment.Oder ganz diplomatisch „Ihr Verhalten erinnert mich an das eines Arschlochs“
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