M
Metho
Guest
Beides gehört weg, da dass Subjekt sich den staatlichen Richtlinien anpassen muss. Das habe ich schon öfters mit dem Wertekonservatismus erklärt. Wenn das Individuum für den Staat arbeitet, weiß es auch welche regeln gelten.Das sind zwei Paar Schuhe. Der Staat ist kein Mensch, wenn dann nur ein rechtliches Subjekt. Religionsfreiheit haben aber nur Menschen und keine rechtlichen Subjekte. Rechtliche Subjekte können also nicht eigenständig denken und eine religiöse Überzeugung haben. Von daher gehört das Kreuz an der Wand weg, aber das Kopftuch sollte bleiben.