Lilith
une vache folle
Im Fall von Sanktionen gilt das Erfordernis der EInstimmigkeit. Aber wie geschrieben. Ich würde mich an Stelle der Türkei nicht ewig darauf verlassen, dass die Deutschen da die Hand drüber halten.Stimmt net
Je nachdem, um welche Frage es geht, beschließt der Rat der EU
- mit einfacher Mehrheit (14 Mitgliedstaaten stimmen mit Ja),
- mit qualifizierter Mehrheit (55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, stimmen mit Ja),
- einstimmig (alle Stimmen sind Ja-Stimmen).
Auißer eine macht VETO
Verfahren für die Annahme und Überprüfung von EU-Sanktionen
Informationen über das Verfahren für die Annahme und Überprüfung der von der EU verhängten Sanktionen.