Mit dem
Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in nichtwirtschaftlichen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im
Vertrag von Lissabon, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die
demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse auf Unionsebene nachgebessert, vor allem durch nochmalige Stärkung der Stellung des Europäischen Parlaments. Eine
europäische Öffentlichkeit und
Identität als Voraussetzung einer
supranationalen Volkssouveränität bildet sich indes erst allmählich und nicht ohne Gegenströmungen heraus. Seit den 1980er-Jahren erhielt die EU mehr Kompetenzen und gewann an Bedeutung. Es wurde über die Verfasstheit der EU debattiert; dabei wurden auch
EU-Skepsis geäußert. Im Vertrag von Lissabon wurden 2007 auch
Austrittsszenarien geregelt.