Aber ich hatte mich doch bei der Dame für "Sie blöde nichtsnutzende damenbarttragende grüne Pisser*in haben mir garnichts zu sagen!" entschuldigtIch hab Ivaylo damals angezeigt, weil mir deine Ausdrucksweise ggü den Grünen nicht gepasst hat.
Aber ich hatte mich doch bei der Dame für "Sie blöde nichtsnutzende damenbarttragende grüne Pisser*in haben mir garnichts zu sagen!" entschuldigt
ne, ich habe dich nicht auf ignore? halloooo?hab auch den 3 Mädels das vorgschlagen. mich auf ignore zutun, Vanni u Mammi u Elena haben das jetz glaub bereits getan, da ich nix mehr sehe u lese von ihnen
ne, ich habe dich nicht auf ignore? halloooo?
junge, ich bin krank und das weißt du auch?! ich schreibe trotzdem hier und da mal.du schreibst auch echt wenig zur zeit
junge, ich bin krank und das weißt du auch?! ich schreibe trotzdem hier und da mal.
Dann sind wir ja was Beylik und Jaron angeht einer Meinung. Wow.Falls du es nicht mitbekommen hast, habe ich von @Pejani und @Dissention eine Entschuldigung verlangt, auch für die Unterstellungen @Beylik und @Eiterbeule .
Und mit euren Anfeindungen mir gegenüber macht ihr die Sache nicht besser, ganz im Gegenteil, da schalte ich dann eher auf Unverständnis.
Also behauptest du, Pejani1 ist Pejani und @Pejani sagt er ist/war nicht pejani1. Alles passiert im BN, hat hier nichts verloren.
Morddrohungen die hier geäußert werden ist ein ganz anderes Kaliber, keine Ahnung ob euch dies bewusst ist? Es ist sehr relevant was jemand machen würde, ich glaube in Deutschland ist da das Gesetz nicht viel anders.
(1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.
(Anm.:Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 56/2006)
§ 107 StGB (Strafgesetzbuch) - JUSLINE Österreich
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Das Verdächtigen fiktiver Personen erfüllt nicht den Tatbestand.
Verleumdungen im Affekt bei Gericht durch den Angeklagten, der weiß, dass der Zeuge die Wahrheit spricht und ihn als Lügner bezeichnet (= Verdacht auf § 288 Abs 1 StGB) werden nicht geahndet.
Kommentar von lexlegis zu § 297 StGB am 02.03.2017 - JUSLINE Österreich
Gesetzeskommentar von lexlegis zum Gesetz § 297 StGB am 02.03.2017 - JUSLINE Österreich Gesetz Kommentarwww.jusline.at
Für die ganz schlauen, ich bin leider keine fiktive Person
Verleumdung ist die wissentlich (§ 5 Abs 3 StGB) falsche Verdächtigung einer (realen) Person und das dadurch bewirkte Aussetzen einer behördlichen (Polizei) Verfolgung dieser Person.
In den letzten paar Tagen wurde mir 4, genaugenommen 5x mit einer Anzeige gedroht.
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