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Die Schweiz lässt die Welt hinter sich wieder auf Platz 1

Das ist Blödsinn.

Natürlich wird man nach einer möglichen Annahme der Initiative als Ausländer nicht bei einem einfachen Verkehrsdelikt ausgeschafft.

Ich persönlich bin der Meinung, dass besonders schwere Straftaten wie z.B Totschlag, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung zu einer automatischen Ausschaffung des Täters führen soll, wenn dieser ein Ausländer ist und die Schuld vom Bundesgericht festgestellt wurde.

Die Ausschaffung soll natürlich erst nach Verbüssung der Haftstrafe erfolgen.

Was die Initiative angeht bin ich etwas gespalten. Mir geht mir die Initiative ein wenig zu weit, weil sie auch bei leichteren Straftaten wie Einbruchdiebstahl die Ausschaffung zur Folge hätte. Ich bin der Ansicht, dass die Ausschaffung nur bei wirklich schwehren Straftaten erfolgen soll und nicht bei jeder Kleinigkeit.

Wer es genau wissen möchte, kann auf folgender Seite nachlesen, welche Verstösse nach einer Annahme theoretisch zur Ausschaffung führen:

https://www.svp.ch/kampagnen/uebersicht/durchsetzungsinitiative/initiativtext/#kampagneSubNav
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