N
Nik
Guest
Okay. Danke.Nik, lebenslänglich ist nicht Lebenslang. Bei Lebenslang kommst du gar nie mehr raus und wenn die besondere schwere der Tat festgestellt wurde, dann auch nicht nach 20 Jahren guter Führung.
Bei lebenslänglich kannst bspw. nach 15 Jahren guter Führung raus kommen auf Bewährung bzw. bleibst 20 Jahre, wie du schon sagtest.