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Gast26505
Guest
Das Prozedere des Berufungsverfahrens nimmt im landesweiten Durchschnitt etwa 14 Jahre in Anspruch, bevor das Todesurteil Rechtskraft erlangt und vollstreckt werden kann. In nicht wenigen Fällen liegen zwischen Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe zwei bis drei Jahrzehnte Haft und darüber hinaus
Tut mir leid aber wer glaubt in Indien, Pakistan und Co. wird bürokratisch-deutsch nach einer bestimmten Zeit oder Jahr ein Strafmaß vollstreckt dem ist nicht mehr zu helfen und glaubt den Schund tatsächlich. Das betrifft ja auch Pakistan die, die Todesstrafe nach islamischen Recht ausführen und da wurde erst vor kurzem jemand noch im selben Jahr verurteilt und hingerichtet. Gleiches auch im Iran oder Saudi-Arabien. Dort gängige Praxis ist das Erhängen-oder Steinigen. Die Körper hängen dort noch länger in der Sonne als in der Zeit, in der sie verurteilt wurden sind. Dieser Absatz mag ferner für die USA-und Japan eher gelten.