Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Hass im Netz

Beleidigung von Poliker:in.

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das weiß nun auch eine rechtspopulistische Internetplattform, die 24.000 Euro an die Politikerin Tessa Ganserer zahlen muss."
"Die damalige Behauptung: Es handele sich allesamt um Abgeordnete der Grünen im bayerischen Landtag. Eine der abgebildeten Personen ist tatsächlich eine Politikerin: Tessa Ganserer, und sie klagte erfolgreich gegen eine Internetplattform, die sie und die anderen Personen auf dem Bild diffamierte"
...
"Auch die rechtspopulistische Plattform „Hallo Meinung“ verbreitete das Foto innerhalb eines Videos, wie „Nordbayern“ berichtet, nannte die Personen „Lachnummern“ und kommentierte das Foto mit den Worten „Das kannste auf ’ne Kippenschachtel tun als Warnhinweis“."

 
Der sollte dagegen angehen, das wird bestimmt gekippt: völlig überzogener Betrag für einen guten Spruch
Du kannst ja den Rechtspopulisten gerne behilflich dabei sein. Es steht dir auch frei die Strafe zu übernehmen, aber vielleicht bekommst du jetzt eine Ahnung warum deine dummen Sprüche über so manche Politiker:innen nicht PillePalle sind und dies auch u.a. der Grund für meinen Beitrag war:


Wenn es sich um rechtsgerichtete Politiker handelt bist du immer anderer Meinung, wie kommt es?
War nur eine rhetorische Frage

....
Ich würde auf jeden Fall empfehlen Geschichtskenntnisse aufzufrischen, natürlich möchte ich niemanden dieser Politiker mit dem Österreicher aus Braunau vergleichen, jemand hatte dafür Euro 500,- Strafe bezahlt weil er seine Kürzlichkeit verglichen hat, also kein Vergleich, nur Geschichte
...
5000 Euro wäre passender

" Die Meinungsfreiheit endet allerdings dort, wo die schützenswerten Persönlichkeitsrechte Anderer unrechtmäßig angegriffen werden. Ganz deutlich heißt das: Vor allem, wenn andere Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung diffamiert werden, ist die Grenze der zulässigen Meinungsäußerung häufig überschritten. Es handelt sich dann oft um Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung"

Ich hoffe, selbst du verstehst diese Aussage.
 
Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
 

Anhänge

    Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
Auszug aus einem Artikel:

Tatbestand Beleidigung​

Beleidigungen sind missachtende oder nichtachtende Äußerungen über eine Person in Wort, Bild, Schrift und Geste. Eine Person wird herabgewürdigt oder als minderwertig dargestellt, also in ihrer persönlichen Ehre oder aber ihrem Geltungsanspruch angegriffen. Auch, wenn von Fall zu Fall anders beurteilt werden kann, welche Äußerungen als strafbare Beleidigung geahndet werden, kann man generell sagen: Sowohl Formalbeleidigungen und auch die sogenannte Schmähkritik stellen immer eine Beleidigung dar. Formalbeleidigungen sind „klassische“ Schimpfwörter wie „Arschloch”, „Schlampe” usw. Als Schmähkritik bezeichnet man die offensichtliche Herabwürdigung einer Person, ohne einen inhaltlichen Diskurs zu führen. Das bedeutet, dass jemand als Person beleidigt wird und nicht etwa eine Entscheidung, die der*diejenige getroffen hat oder eine Einstellung, die die Person besitzt.

Vor Gericht gilt es, im Einzelfall die Meinungsfreiheit der Kommentierenden gegen die Persönlichkeitsrechte der Kommentierten abzuwägen. Ein wichtiges Merkmal von Beleidigungen ist aber immer: Es erfolgt keine Auseinandersetzung mit einer Sache. Die Beleidigung zielt stattdessen darauf ab, die kommentierte Person zu diffamieren.

Das gilt offline wie online. Der große Unterschied ist allerdings, dass Beleidigungen im Internet meistens offen für alle anderen User*innen sichtbar sind, durch Teilen und Liken weiterverbreitet werden können und eine viel längere Zeit überdauern als eine Beleidigung eines*r wütenden Autofahrer*in im Straßenverkehr. Diese Tatsache wird in der Strafverfolgung bislang aber noch nicht genug berücksichtigt. Genau aus diesem Grund ist es wichtig, gegen Online-Beleidigungen vorzugehen: Macht Straftaten im Internet sichtbarer!

 
Was für ein Vortrag :D es ist eine Beleidigung, aber der Betrag ist viel zu hoch, was ist daran so schwer zu kapieren. Das zeigt nur, welchen Einfluß Trans-Queer-Extremisten inzwischen in dieser Arschkriechergesellschaft haben. Renate Künast wurde weit schlimmer beleidigt, ohne Konsequenzen.

Ich bin sicher wenn er dagegen angeht wird der Betrag verringert, dafür drücke ich ihm die Daumen.
 
Was für ein Vortrag :D es ist eine Beleidigung, aber der Betrag ist viel zu hoch, was ist daran so schwer zu kapieren. Das zeigt nur, welchen Einfluß Trans-Queer-Extremisten inzwischen in dieser Arschkriechergesellschaft haben. Renate Künast wurde weit schlimmer beleidigt, ohne Konsequenzen.

Ich bin sicher wenn er dagegen angeht wird der Betrag verringert, dafür drücke ich ihm die Daumen.
Ja, schon klar, du musst nicht immer deine Leseprobleme bringen. Renate Künast wurde schlimmer beleidigt, mag sein, aber auch hier gab es Konsequenzen, wenn auch erst in 2. Instanz.
Ich sehe hier vor allem dich als Arschkriecher von rechtsnationalen Hasspredigern.
Nur um deine Erinnerung wach zu rufen:
Bei "leichter" aufgehört zu lesen
Natürlich, weiter reicht es für dein Verständnis bedauerlicherweise nicht.

Zusammenfassend: Du befürwortet eine Verurteilung von Pensionisten und sonstigen Kritikern deiner Kürzlichkeit samt türkisen Anhang, aber drückst die Daumen für rechtspopulistische Beleidigungen.
Du bist eine Peinlichkeit für dich.
Die ÖVP, bzw Gernot Blümel, mästet den braven Boulevard, streicht kritischen Medien Inserate, verklagt zugleich ihre Kritiker und klagt irgendwelche frechen Pensionisten an
 
:haha:


Und darauf bin ich stolz!
Auf was genau, dass du Groupie von Kürzlichket usw. bist? Oder deine differenzierenden Beiträge, eigentlich auch ein Fall für deinen albernen Nerd, zum gleichen Thema, nämlich Hass im Netz. Auf der einen Seite ist es für dich vollkommen in Ordnung wenn jemand grüne Politiker beleidigt, auf der anderen Seite sind die Strafen für dich viel zu niedrig wenn es um deine Kürzlichkeit samt Anhang geht.
 
Zurück
Oben