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Zur Vorgeschichte:
Am 11.2.2021 wurde bei Gernot Blümel eine Hausdurchsuchung durchgeführt. An diesem Tag hatte es in Wien kuschelige -4 / -5 °C und leichte Schneeschauer.
"Ermittler fanden den von Blümel und seiner Frau benutzten Laptop zuerst nicht, weil diese ihn auf einen Spaziergang mitgenommen hatte. [...] Offensichtlich ging Blümels Frau mit Kind und Laptop spazieren, wie sich aus dem Bericht zur Hausdurchsuchung vom Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) erschließt." [1]
Steffi Krisper (NEOS) kommentiert den Standard-Artikel mit:
"Wer kennt das nicht? Niemand geht ohne Laptop im Kinderwagen zu einem "Spaziergang" raus..."
Worauf ÖVP-Klubdirektor-Stellvertreter Philipp Hartig Steffi Krisper "Zynismus auf Kosten einer jungen Mutter" unterstellte und folgendermaßen kommentierte:
„Warum darf frau nicht am Laptop arbeiten, wenn sie mit Kinderwagen unterwegs ist und (bei -4 / -5 °C und leichten Schneeschauern, Anm.) auf einem Bankerl im Park sitzt?“